Proteste gegen Naziaufmarsch am 8. Mai 2018 in Demmin – „Best of“ der Versammlungsrechtsverstöße durch die Polizei

Pressemitteilung vom 9. Mai 2018

Die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Demmin am 8. Mai 2018 konnten ohne schwerwiegende Auseinandersetzungen mit der Polizei stattfinden. Dennoch kam es zu einer Reihe problematischer und rechtswidriger Polizeiaktionen. Dies ist besonders deshalb kritikwürdig, weil vergleichbare Überschreitungen in letzter Zeit häufig vorkamen und von uns bereits in vergangenen Berichten thematisiert wurden. Wiederholte Gesetzesverstöße dürfen jedoch weder innerhalb der Polizei noch bei Protestierenden zu einem Gewöhnungseffekt führen, sondern lassen Forderungen nach mehr Respekt vor der Versammlungsfreiheit nur umso wichtiger werden.

Am Dienstag, den 08. Mai 2018, protestierten viele hundert Menschen gegen einen jährlich stattfindenden Aufmarsch von Neonazis. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit fünf Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde.1

Blockade ohne Auflösung geräumt

Gegen 20.01 Uhr setzen sich zwei Personen in der Nähe des Marktplatzes auf die Route des Naziaufmarsches. Sie wurden ohne jede Aufforderung von Polizeikräften von der Straße geräumt. Jedoch wird überwiegend davon ausgegangen, dass Zusammenkünfte schon ab zwei Personen eine Versammlung i.S.v. Art. 8 GG sind und damit der grundrechtlicher Schutz auch für sie greift. Um gegen eine solche Versammlung gefahrenabwehrrechtlich vorzugehen, ist die eindeutige und unmissverständlich geäußerte Auflösung durch die Polizei zwingende Voraussetzung. Deshalb war die Polizeimaßnahme rechtswidrig.2 Weiterhin wurde uns mehrfach und übereinstimmend berichtet, dass es in der Nähe des Bahnhofs zu einem unverhältnismäßigen Gewalteinsatz kam, als eine Demonstrantin in eine eingekesselte Sitzblockade gestoßen wurde. Zu einer rabiaten Anwendung von Gewalt kam es gegen 21 Uhr am Marktplatz, als Polizisten einen Demonstranten aus der Versammlung zerrten. Unabhängig davon, ob die gegen diesen erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, wurden durch den Einsatz übermäßig heftig mit körperlicher Gewalt auf den Betroffenen eingewirkt sowie daneben stehende Demonstrierende beeinträchtigt, weshalb die Aktion als unverhältnismäßig einzustufen ist.

Zivilpolizisten verletzen Versammlungsrecht bei 1. Mai-Demonstration in Greifswald

Bericht der AKJ Greifswald zur Demonstration „Zukunft statt Profite“ am 01.05.2018 in Greifswald

Am Dienstag, den 01. Mai 2018, fand in Greifswald eine Demonstration unter dem Motto „Zukunft statt Profite“ anlässlich des Tages der Arbeit statt. Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen Greifswald dokumentierte mit fünf Beobachterinnen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde .1

Voraussetzungen für Anwesenheit von Zivilbeamten in der Versammlung nicht erfüllt

Gleich zu Beginn kam es am Startpunkt der Demonstration, dem Greifswalder Südbahnhof, zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Demonstrationsteilnehmerinnen und zwei zivil gekleideten Polizisten. Diese hielten sich in dem Bereich auf, in welchem sich die Demonstrantinnen zu diesem Zeitpunkt versammelten. Sie waren nicht als Polizisten kenntlich gemacht, sondern äußerlich viel mehr den Demonstrantinnen zuzuordnen. Einigen der Demonstrationsteilnehmerinnen waren sie trotzdem als Beamte bekannt und wurden von ihnen daraufhin gebeten, den Bereich der Versammlung zu verlassen. Infolge dessen entstand eine längere Diskussion.

Offensichtlich unbekannt war den beiden Beamten die Regelung des Gesetzgebers, dass der Aufenthalt von zivilen Polizeibeamten in einer Versammlung nur zulässig ist, wenn entweder nachgewiesen werden kann, dass die Informationsbeschaffung zur Beurteilung der Lage durch außerhalb der Versammlung eingesetzte Polizeibeamte und durch die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes nicht ausreicht. Oder es müsste innerhalb der Versammlung zuvor eine Straftat begangen worden sein2. Für beides gab es keine Anhaltspunkte. Folglich gab es keine Befugnis der zwei Zivilpolizisten, sich innerhalb der Versammlung aufzuhalten. Selbst wenn sie jedoch befugt gewesen wären, hätten sie sich im Vorfeld des Einsatzes gemäß § 12 VersG bei der Versammlungsleitung anmelden müssen. Auch diese gesetzliche Voraussetzung für einen solchen Einsatz wurde nicht beachtet.

Demonstration gegen IB-Zentrale in Rostock

Rechtswidrige Dauerüberwachung im Fokus der Demobeobachtung

Bericht der Demobeobachtungsgruppe des AKJ Greifswald über die Demonstration „Kein Raum für Nazis – Zentrale der Identitären dichtmachen“ am 07.04.2018 in Rostock

Am Samstag, den 07. April 2018, fand in Rostock eine Demonstration gegen die Zentrale der rechtsextremen Identitären Bewegung statt, an der sich bis zu tausend Menschen beteiligten. Der AKJ Greifswald dokumentierte mit drei Beobachter*innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde.(1) Die Demonstration startete um 14.45 Uhr am Rostocker Hauptbahnhof und endete dort kurz vor 18 Uhr.

PM: Proteste gegen AfD-Demo am 12.3.2018 in Rostock

PM 14.03.2018: Proteste gegen AfD-Demo in Rostock: AKJ Greifswald kritisiert insbesondere unzureichende Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften

Am Montag, den 12. März 2018, fand in Rostock eine Demonstration der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) statt, der sich eine Überzahl von Gegendemonstrant_innen entgegenstellte. Der AKJ Greifswald dokumentierte mit sechs Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde .1

Umsetzungsdefizite bei der Kennzeichnungspflicht

Besonderes Augenmerk galt am Montagabend der seit dem 01.01.2018 geltenden Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamt_innen. Diese ist im Vergleich zu nicht identifizierbaren Polizeikräften sicher ein Vorteil. Doch bringt sie nicht nur sehr eingeschränkt die versprochene Transparenz, sondern leidet selbst an einem Transparenzproblem. Denn die genauen Anforderungen an die Umsetzung sind nur in Grundzügen aus einer Pressemitteilung bekannt, was das Innenministerium (IM) aber leider als ausreichend ansieht (Kleine Anfrage LT-Drs. 7/1704.

Vortrag "Rechte im Minijob" mit ver.di Nord

Obwohl es eindeutige gesetzliche Regelungen gibt und der Minijob vor allem unter jungen Leuten weit verbreitet ist, gibt es in der Praxis viele Unklarheiten zu den Rechten, den anwendbaren Regelungen und zur arbeitsrechtlichen Stellung des Minijobbers.

„Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?“ „Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch im Minijob?“ „Wie ist es mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? „Darf ich eigentlich auch mehr als 450 € im Monat verdienen?“

All´ diese Fragen und noch viele mehr wollen wir gemeinsam beantworten! Informier‘ dich über deine Rechte - Fordere sie ein!

Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis kritischer Jurist!nnen Greifswald und ver.di Nord

Referent: Tobias Packhäuser, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Wann? Mittwoch, 31. Januar 2018, 19 Uhr Wo? Rubenowstraße 1, Audimax, Hörsaal 5

02.01.2018, Filmclub im Klex: Tatort "Verbrannt"

wie seit kurzem zeigen wir auch im Januar am ersten Dienstag im Monat im Klubraum im Klex wieder einen sehr sehenswerten Film. Dieses Mal haben wir passend zum Todestag von Oury Jalloh, der in einer Dessauer Polizeizelle am 07. Januar 2005 ermordet wurde, den Tatort "Verbrannt" ausgesucht. Ja, richtig, ein Tatort. Doch dieser Tatort hat im Gegensatz zu anderen Sonntagabendkrimis einen realen Fall als Hintergrund, nämlich die Geschehnisse vor 13 Jahren in Dessau, die bis heute von Polizei und Justiz ungeklärt sind. Anders als in der Realität versuchen im Film jedoch die beiden Ermittler*innen, der Frage nach Mord oder Selbstmord nachzugehen und kommen Schritt für Schritt zu immer gruseligeren Erkenntnissen über die Machenschaften innerhalb der Polizei.

Den Trailer findet ihr hier: www.youtube.com/embed/zk7MeZ1JXTI

Wir würden uns freuen, euch am Dienstag im Klex und vielleicht sogar am 07. Januar 2018 in Dessau bei der Gedenkdemo

05.12.2017 20 Uhr, Filmclub im Klex: Der Staat gegen Fritz Bauer

Jeden Dienstag wird im Filmclub im Jugendzentrum Klex ein Film gezeigt. Wir sind künftig jeden ersten Dienstag im Monat für die Auswahl zuständig und beginnen im Dezember mit "Der Staat gegen Fritz Bauer". Darin geht es um den Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der sich in der 1950er und 190er Jahren in der BRD für die Verfolgung von Nazi-Verbrechern einsetzte und dabei auf heftige Widerstände in Justiz und Politik traf.

Der Film illustriert auf spannende Weise das Versagen des Staates bei der Aufarbeitung von NS-Unrecht und den Mut von Fritz Bauer, sich dagegenzustemmen. Kommt am Dienstag (05.12.17) um 20 Uhr in den Klubraum des Klex (Lange Straße 14)!