Demobericht zu den Protesten gegen die AfD-Demonstration am 10.11.2018 in Greifswald

Am Samstag, den 10. November 2018, protestierten über tausend Menschen gegen eine AfD-Demonstration in der Greifswalder Innenstadt. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit vier Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde. (1) An vielen Orten der Stadt wurden - teils angemeldet, teils spontan - Anliegen der Protestierenden kundgetan, ohne dass es zu nennenswerten Problemen kam. An einigen Stellen wurden rechtliche Vorgaben jedoch nicht beachtet.

PM: Demobericht zu den Protesten gegen AfD-Demonstration am 14. Mai 2018 in Rostock-Lütten Klein

Am Montag, den 14. Mai 2018, protestierten viele hundert Menschen gegen eine AfD-Demonstration im Rostocker Stadtteil Lütten Klein. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit sieben Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde.1

Problematische Machtdemonstration durch Wasserwerfer

Während der Protestveranstaltungen hatte die Polizei nicht nur – wie das bereits bei vergangenen Versammlungen, wie zuletzt in Demmin am 08. Mai 2018 der Fall war – zwei Wasserwerfer vor Ort bereit gehalten, sondern fuhr mit diesen im Bereich der Demonstrationsroute umher. Dabei wurden sie mitunter auf größere Gruppen von Demonstrierenden gerichtet oder begleiteten Versammlungen, indem sie sich permanent in deren Umfeld befanden. Zwar schossen sie kein Wasser, doch stellt das Auffahren dieser Fahrzeuge, aus deren Strahlrohren teilweise Wasser ran und welche somit Einsatzbereitschaft signalisierten, eine Machtdemonstration dar. Ein solcher Gebrauch hat in zweierlei Hinsicht eine einschüchternde Wirkung. Einerseits wird den Demonstrierenden der Eindruck vermittelt, dass sie für ihr Tun mit dem baldigen Einsatz des Wasserwerfers rechnen müssen. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn in der jeweiligen Situation ein rechtmäßiger Einsatz völlig fernliegend ist. Sowohl bei den Vorgängerdemonstrationen im März und April in Rostock-Evershagen als auch an diesem Abend wäre ein Einsatz gegen die durchgängig friedlichen Versammlungen aber eindeutig unverhältnismäßig gewesen. Für einen rechtmäßigen Einsatz zeichnete sich zudem zu keinem Zeitpunkt ein Anlass ab. Zum anderen suggeriert das Auffahren der Wasserwerfer gegenüber Dritten, dass von den Demonstrierenden eine erhebliche Gefahr ausginge. Diese kommunikative Wirkung schwächt die Vermittlung des Demonstrationsanliegens und beschneidet daher die Versammlungsfreiheit.