14.11. Podiumsdiskussion zur Polizeigesetzverschärfung, 20 Uhr Hörsaal Wollweberstraße 1

Gäste

  • Marie Bröckling (Journalistin bei netzpolitik.org)
  • Heinz Müller (Landesdatenschutzbeauftragter von M-V)
  • Prof. Dr. Kirsten Wiese (Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen)
  • Vertreter_in der Landesregierung M-V (angefragt)
  • Moderation: Florian Meier, Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie

AKJ-Stellungnahme zum SOG-Entwurf

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald wurde vom Innen- und Europaausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung zu geplanten Änderungen des Polizeirechts (" Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (LT-Drs. 7/3694)) Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr, um unsere Kritik am Gesetzentwurf darzulegen. Im Vorfeld der öffentlichen mündlichen Anhörung, die am 22.8.2019 ab 9 Uhr stattfinden wird, haben wir eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Sie kann hier abgerufen werden: SOG-Stellungnahme AKJ 14.08.2019

Informations- und Diskussionsveranstaltung "SOGenannte Sicherheit" - Bündnis gegen die Polizeigesetzverschärfung in MV

Wir laden für Mittwoch, den 22. Mai 2019, ab 19.00 Uhr zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in den Hörsaal 1, Rubenowstraße 1 (Audimax) der Universität Greifswald ein. An diesem Abend wollen wir Ihnen zuerst in einem kurzen Vortrag die Hauptkritikpunkte an der geplanten Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) M-V vorstellen, um im Anschluss gemeinsam zu diskutieren, welche Möglichkeiten für Protest und Veränderung es geben kann.

  1. Warum das Ganze? In vielen Bundesländern wurden zuletzt die Polizeigesetze verschärft, und auch das Innenministerium MV hat nun einen Entwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei ausweitet und dabei Grundrechte massiv verkürzt. Die Polizei soll immer weiter im Vorfeld von tatsächlichen Gefahren und auch bei allenfalls vagen Verdachtsmomenten eingreifen dürfen. Dazu werden tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahmen wie die sog. Onlinedurchsuchung eingeführt, bei der die schon lange in der Kritik stehenden Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Die Datenerhebung wird flächendeckend ausgeweitet, etwa durch einen Ausbau der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen. In immer größerem Maße werden auch Unbeteiligte betroffen sein. Der massive Ausbau der Überwachung wird durch unzureichende Kontrollmechanismen begleitet. Wir halten diesen Schritt in Richtung Sicherheitsstaat in Teilen für verfassungswidrig, aber mindestens genauso wichtig ist uns die politische Einordnung: Ein freiheitlicher Staat muss nicht alle technisch und rechtlich möglichen Instrumente maximal ausnutzen, um in die Freiheitsrechte der Bevölkerung einzugreifen - noch dazu, wenn die Zahlen belegen, dass das Land ohnehin schon immer sicherer wird.