Polizeigesetz stoppen! Mit dem Bus zur Demo nach Schwerin
Bus-Abfahrt: Sonntag, 16.6., 9.30 Uhr ZOB Greifswald
Schon gehört, dass das Polizeigesetz in M-V, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), verschärft werden soll? Im Juni kommt ein Gesetz in den Schweriner Landtag, das viele Freiheitsbeschränkungen enthält: Staatstrojaner, Überwachung von Unbeteiligten, Absenkung der Eingriffsschwelle für Polizeimaßnahmen, Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, usw...
Darauf haben wir keine Lust und wollen deshalb mit vielen Menschen gemeinsam zeigen, dass wir gegen diesen Gesetzentwurf aus Lorenz Caffiers Innenministerium sind!
Am Sonntag, den 16. Juni 2019 findet in Schwerin der Tag des offenen Landtags statt. Welcher Tag könnte also geeigneter sein, um raus auf die Straße zu gehen, vor die Staatskanzlei zu ziehen und mit den Abgeordneten vor Ort über die Verschärfung zu diskutieren? Die Demo startet um 12.00 Uhr am Schweriner Hauptbahnhof und wir laden euch alle herzlich ein, euch mit euren Freund_innen, Bekannten und Verwandten daran zu beteiligen. Nur durch einen starken öffentlichen Druck besteht die Möglichkeit, dass an dem Gesetzentwurf noch etwas verändert wird.
Anreise aus Greifswald mit dem Bus
Damit die Teilnahme an der Demonstration am 16. Juni 2019 in Schwerin für uns Greifswalder_innen auch möglichst zeit- und geldsparsam möglich ist, haben wir als Bündnis SOGenannte Sicherheit zwei Busse organisiert, mit denen wir gemeinsam mit zwei Bussen anreisen wollen.
28.11.2018: Vortrag "Die Ächtung der Todesstrafe als zivilisatorischer Fortschritt
Der Arbeitskreis kritischer Jurist!innen (AKJ) lädt ein:
Wir veranstalten am Mittwoch, 28.11.2018 um 19 Uhr im Rahmen der Aktionswoche CITIES FOR LIFE - Städte gegen die Todesstrafe einen Vortrag im Bürgerschaftssaal des Rathauses.
Referentin
PD. Dr. Christine Morgenstern (Universität Greifswald / Trinity College Dublin)
Die Ächtung der Todesstrafe als zivilisatorischer Fortschritt
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und niemand darf einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigen Strafe unterworfen werden – so heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Aber kann das Recht auf Leben verwirken, wer ein besonders schweres Verbrechen verübt?
Und ist die Todesstrafe grausam und unmenschlich?
Freudentaumel - Soliparty für den AKJ, 27.10.2018 ab 23 Uhr @ ROSA
Der Arbeitskreis Kritischer Jurist!nnen ist eine Gruppe, die sich mit Themen wie Versammlungs-, Asylrecht und anderen Menschenrechten auseinandersetzt. Für unsere Arbeit, die von Veranstaltungsorganisation bis zur Beobachtung von Demos reicht, brauchen wir immer wieder Unterstützung. Daher: Kommt tanzen!
Lineup:
CQONG / Kantige Birken Soundsystem / Bassmusik -
LMZ / AKJ Allstars / Trance -
NICLAS / ROSA / Technofunk -
Exkursion in die Ausstellung „Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch ‚Recht‘“
Der AKJ lädt herzlich ein, am 19.10.2018 an der Exkursion zur Ausstellung „Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch ‚Recht‘“ in der Berliner Topographie des Terrors teilzunehmen.
Von 1934 bis 1945 ermöglichte es der Volksgerichtshof, Terror durch das „Recht“ zu legitimieren, das der „Bekämpfung von Staatsfeinden“ dienen sollte. An diesem Ort mussten sich mehr als 16.700 Menschen verantworten. Jede zweite angeklagte Person wurde mit der Todesstrafe bestraft.
Die Ausstellung beschäftigt sich mit den Vorgängen im Gerichtssaal und betrachtet die zentralen Figuren: die Staatsanwälte, die Richter, die Berichterstattung zum Geschehen vor Gericht und insbesondere die Opfer der NS-Justiz. Auch auf den Umgang mit dem Gericht und dessen Personal nach 1945 in der Bundesrepublik wird das Augenmerk gerichtet. Diese Zeit war durch großes Verschweigen und eine „Tabu“-Atmosphäre geprägt, eine Aufarbeitung fand – wenn überhaupt – nur in geringem Maße statt. Nur für wenige Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs folgten Konsequenzen in der Nachkriegszeit. In der Sowjetischen Besatzungszone wurden 1948 vier ehemalige Richter und Staatsanwälte zu Haftstrafen verurteilt; in der DDR folgten fünf Urteile, davon ein Todesurteil gegen Wilhelm Klitzke. Der Bundesgerichtshof sorgte in der Bundesrepublik mit dem Verweis auf das Richterprivileg dafür, dass kein Angehöriger des Volksgerichtshofs wegen Rechtsbeugung verurteilt werden konnte, sofern er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Handelns nicht erkennen konnte. Viele Juristen verblieben in der Nachkriegszeit im Staatsdienst in leitenden Positionen.
Immer wieder gibt es Forderungen, dass die Beschäftigung mit diesen Vorgängen ein wichtiger Teil der juristischen Ausbildung sein sollte, dies aber in den Universitäten kaum eine Rolle spielt. Ein Besuch in der bald endenden Sonderausstellung ist geradezu prädestiniert, dem Abhilfe zu schaffen.
28.5.2018: Filmvorführung "Der Kuaför aus der Keupstraße"
Ort: IKuWo Greifswald
Beginn: 20:15 Uhr
Eintritt frei
Der Film erzählt die Geschichte des Nagelbombenanschlags vor einem
türkischen Frisörsalon in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004. Er
konzentriert sich dabei auf die Folgen für die Opfer und ihre
Angehörigen, gegen die als Hauptverdächtige jahrelang ermittelt wurde.
Der Film rekonstruiert die Ermittlungen der Polizei anhand der
Verhörprotokolle und es wird deutlich, dass als Täter für die Polizei
vor allem die Opfer in Frage kamen. Ein ausländerfeindliches Motiv wurde
weitestgehend ausgeblendet. Erst Jahre später wurde der Anschlag dem
sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeordnet.
Auf eindrückliche Weise zeigt DER KUAFÖR AUS DER KEUPSTRASSE wie
tiefgreifend der Bombenanschlag, aber auch die Verdächtigungen danach,
das Leben im Kölner Stadtteil Mülheim erschüttert haben.
So wie in Köln wurden auch in den anderen Städten, in denen der NSU
gemordet hat, zumeist die Angehörigen und ihr Umfeld verdächtigt.
Der Film eröffnet die Diskussion über die Frage einer strukturellen
Fremdenfeindlichkeit in Deutschland auf eine neue Art, nämlich aus der
Perspektive der Betroffenen.
Eine Veranstaltung des Arbeitskreis kritischer Jurist!nnen Greifswald
und der Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V
Bild via Ikuwo.
Vortrag "Rechte im Minijob" mit ver.di Nord
Obwohl es eindeutige gesetzliche Regelungen gibt und der Minijob vor allem unter jungen Leuten weit verbreitet ist, gibt es in der Praxis viele Unklarheiten zu den Rechten, den anwendbaren Regelungen und zur arbeitsrechtlichen Stellung des Minijobbers.
„Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?“
„Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch im Minijob?“
„Wie ist es mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
„Darf ich eigentlich auch mehr als 450 € im Monat verdienen?“
All´ diese Fragen und noch viele mehr wollen wir gemeinsam beantworten!
Informier‘ dich über deine Rechte - Fordere sie ein!
Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis kritischer Jurist!nnen Greifswald und ver.di Nord
Referent: Tobias Packhäuser, Gewerkschaftssekretär bei ver.di
Wann? Mittwoch, 31. Januar 2018, 19 Uhr
Wo? Rubenowstraße 1, Audimax, Hörsaal 5
02.01.2018, Filmclub im Klex: Tatort "Verbrannt"
wie seit kurzem zeigen wir auch im Januar am ersten Dienstag im Monat im Klubraum im Klex wieder einen sehr sehenswerten Film. Dieses Mal haben wir passend zum Todestag von Oury Jalloh, der in einer Dessauer Polizeizelle am 07. Januar 2005 ermordet wurde, den Tatort "Verbrannt" ausgesucht. Ja, richtig, ein Tatort. Doch dieser Tatort hat im Gegensatz zu anderen Sonntagabendkrimis einen realen Fall als Hintergrund, nämlich die Geschehnisse vor 13 Jahren in Dessau, die bis heute von Polizei und Justiz ungeklärt sind. Anders als in der Realität versuchen im Film jedoch die beiden Ermittler*innen, der Frage nach Mord oder Selbstmord nachzugehen und kommen Schritt für Schritt zu immer gruseligeren Erkenntnissen über die Machenschaften innerhalb der Polizei.
Den Trailer findet ihr hier: www.youtube.com/embed/zk7MeZ1JXTI
Wir würden uns freuen, euch am Dienstag im Klex und vielleicht sogar am 07. Januar 2018 in Dessau bei der Gedenkdemo