4.6.2018: Vortrag "Rassistisches Recht? Rassistische Rechtsanwendung? Der Fall des „Ethnic/Racial Profiling“ und das Verbot rassistischer Diskriminierung nach dem Grundgesetz"
Ort: Hörsaal 1, Audimax, Rubenowstraße 1 Beginn: 20 Uhr c.t.
Das deutsche Grundgesetz hält im Art. 3 III 1 ein Verbot rassistischer Diskriminierung fest. Doch fristet diese Vorschrift in der Rechtspraxis seit langem ein Schattendasein – durchaus verwunderlich vor dem Hintergrund der deutschen NS-Verbrechen und der weiter zurückreichenden deutschen Kolonialgeschichte.
Im Vortrag von Tim Wihl (HU Berlin) soll an einem konkreten Beispiel erläutert werden, dass sich die Norm operationalisieren lässt – also Anwendung in gerichtlichen Verfahren finden kann. In den letzten Jahren ist es insbesondere die von Betroffenen und der Zivilgesellschaft beförderte Debatte um rassistische Polizeikontrollen gewesen, um das sog. Racial oder Ethnic Profiling, die hier Fortschritte gebracht hat. In mühsamer Kleinarbeit kann in verwaltungsgerichtlichen Prozessen erreicht werden, dass sich die Zahl solcher willkürlicher Kontrollen, nicht zuletzt durch stete Bewusstseinsbildung bei den Behörden, verringert. Dabei stellt sich nicht selten die Grundsatzfrage, ob Rechtsnormen per se rassistisch sind oder ihre rassistische Anwendung das Problem darstellt. Derzeit gibt es auch wieder regressive Tendenzen der Kriminal- und Sicherheitspolitik, die erreichte Fortschritte gefährden.