AKJ-Stellungnahme zum SOG-Entwurf

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald wurde vom Innen- und Europaausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung zu geplanten Änderungen des Polizeirechts (" Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (LT-Drs. 7/3694)) Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr, um unsere Kritik am Gesetzentwurf darzulegen. Im Vorfeld der öffentlichen mündlichen Anhörung, die am 22.8.2019 ab 9 Uhr stattfinden wird, haben wir eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Sie kann hier abgerufen werden: SOG-Stellungnahme AKJ 14.08.2019

Mittwoch, 12.6.,19 Uhr: Inforveranstaltung zur Verschärfung des Polizeigesetzes

Am Mittwoch, den 12. Juni 2019 wird es nochmal eine Informationsveranstaltung des Bündnisses SOGenannte Sicherheit zu der geplanten Polizeirechtsverschärfung in M-V geben. Diese findet um 19.00 Uhr im Hörsaal in der Wollweberstraße 1 statt.

Was ist geplant? Warum wollen wir uns das nicht gefallen lassen? Was können wir dagegen tun?

Diese Fragen wollen wir euch in einem Vortrag erläutern und im Anschluss eure Nachfragen dazu beantworten. Danach werden wir über die bevorstehende Demonstration am 16. Juni 2019 in Schwerin sprechen, was dort passieren wird und wie wir die Anreise gemeinsam gestalten wollen.

Kommt zahlreich, informiert euch und werdet aktiv!

Informations- und Diskussionsveranstaltung "SOGenannte Sicherheit" - Bündnis gegen die Polizeigesetzverschärfung in MV

Wir laden für Mittwoch, den 22. Mai 2019, ab 19.00 Uhr zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in den Hörsaal 1, Rubenowstraße 1 (Audimax) der Universität Greifswald ein. An diesem Abend wollen wir Ihnen zuerst in einem kurzen Vortrag die Hauptkritikpunkte an der geplanten Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) M-V vorstellen, um im Anschluss gemeinsam zu diskutieren, welche Möglichkeiten für Protest und Veränderung es geben kann.

  1. Warum das Ganze? In vielen Bundesländern wurden zuletzt die Polizeigesetze verschärft, und auch das Innenministerium MV hat nun einen Entwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei ausweitet und dabei Grundrechte massiv verkürzt. Die Polizei soll immer weiter im Vorfeld von tatsächlichen Gefahren und auch bei allenfalls vagen Verdachtsmomenten eingreifen dürfen. Dazu werden tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahmen wie die sog. Onlinedurchsuchung eingeführt, bei der die schon lange in der Kritik stehenden Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Die Datenerhebung wird flächendeckend ausgeweitet, etwa durch einen Ausbau der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen. In immer größerem Maße werden auch Unbeteiligte betroffen sein. Der massive Ausbau der Überwachung wird durch unzureichende Kontrollmechanismen begleitet. Wir halten diesen Schritt in Richtung Sicherheitsstaat in Teilen für verfassungswidrig, aber mindestens genauso wichtig ist uns die politische Einordnung: Ein freiheitlicher Staat muss nicht alle technisch und rechtlich möglichen Instrumente maximal ausnutzen, um in die Freiheitsrechte der Bevölkerung einzugreifen - noch dazu, wenn die Zahlen belegen, dass das Land ohnehin schon immer sicherer wird.

13.3.2018: Vortrag "Polizeigesetzverschärfungen in Deutschland"

Referentin: Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak / 19.30 Uhr / Hörsaal 2 Audimax (Rubenowstraße 1)

In den letzten Jahren haben fast alle Bundesländer und der Bund zahlreiche Polizeibefugnisse ausgeweitet. Diese reichen von technischer Überwachung durch sog. Staatstrojaner über die Senkung der Eingriffsschwelle auch ohne konkrete Anhaltspunkte bis zur Aufrüstung der Polizei mit militärischen Mitteln. Während Proteste in einigen Bundesländern zum Teil große Aufmerksamkeit erregt haben, bleiben manche Reformen unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungsschwelle. Auch in Mecklenburg-Vorpommern beschloss die Landesregierung erst Ende Januar 2019 eine weitere Verschärfung des Polizeirechts. Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände, Parteien und Zivilgesellschaft sehen in diesen Entwicklungen zahlreiche Grundrechtsverstöße. Die Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak aus Berlin wird in einem Vortrag auf die genannten Entwicklungen eingehen und diese einordnen.

Gemeinsam für mehr Privatsphäre!

Heute heißt es: Aktion Datenschmutz! In wenigen Minuten mit einem Auskunftsersuchen dein Recht auf Privatsphäre einfordern. Dazu passend eine spannender Film heute Abend im KLEX.

In einer digitalisierten Welt sind deine Daten die Ressourcen, mit denen du anderen nicht nur deinen Lieblingsfußballverein und dein Lieblingsessen verrätst. Datenspuren geben auch (oft ungewollt) detailliert Aufschluss über weitere Vorlieben und Gewohnheiten, dein Konsumverhalten, deine Bewegungsabläufe, deine Meinungen und viel mehr noch: deine Schwächen.

Staatliche Repressions- und Überwachungsorgane sowie auch private Unternehmen wie 'Auskunfteien' und Finanzdienstleister haben sich darauf spezialisiert, deine Daten abzufangen und zu sammeln. Es gibt sogar Handelsplätze, wo das gesammelte Wissen über dich verkauft wird. Daten sind zu einer neuen Ware geworden - einem Rohstoff des 21. Jahrhunderts.

Cryptoparty am 24. Mai im KLEX

Beim Präventionstag am 24. Mai in Greifswald ist auch der AKJ wieder mit am Start. Passend zu diesem Tag wollen wir wieder eine Cryptoparty veranstalten. Nummer 4 inzwischen.

Mi, 24. Mai 2017 um 18 Uhr im Jugendzentrum “KLEX”

Komm vorbei und lerne, wie du deine E-Mails verschlüsseln kannst! Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe: gegen Überwachung – für mehr Datenschutz!

![]()Warum?

Der Schutz der Privatsphäre ist weiterhin bitter nötig. Doch wo willst du anfangen, stehst du alltäglich vor der undurchschaubaren Endgegnerin namens “Überwachung”. In den Nachrichten hörst du immer wieder, dass dich nicht nur staatliche Behörden ausforschen, sondern dass auch private Unternehmen wie Google & Facebook in einer Liga mitspielen wie NSA und BND. Sich nun aber eingeschüchtert zurückzuziehen, kann nicht die Lösung sein. Befreie dich ein Stückchen mehr aus dieser Schnüffelei: Nutze Verschlüsselung!

Wie?

Der AKJ Greifswald veranstaltet eine Cryptoparty im Jugendzentrum KLEX. Diese wird am Mitwoch, dem 24. Mai 2017 um 18 Uhr stattfinden. Es wird eine kurze Einführung in die Materie der Verschlüsselung geben. Dann wollen wir auf unseren technischen Geräten dieses Wissen umsetzen und die Verschlüsselung implementieren und testen. Anschließend schauen wir gemeinsam den Film “Citizenfour”.

Was?

Cryptopartys sind keine Partys im eigentlichen Sinne, sondern eher Veranstaltungen, auf denen sich Menschen jeglichen Wissenstands in punkto Computersicherheit und Verschlüsselung treffen, um sich (Verschlüsselungs-)Anwendungen zeigen und erklären zu lassen, sie direkt am eigenen Gerät auszuprobieren und sich mit anderen darüber auszutauschen. Hintergrund ist die Idee, dass dort alle etwas lernen können (die Veranstaltung ist ausdrücklich auf Teilnehmende ohne Vorkenntnisse ausgerichtet). Alle können voneinander etwas lernen, und dieses erlernte Wissen kann wiederum an Dritte weitergegeben werden. Denn Wissen macht mündig, und so verhält es sich auch mit dem Wissen um die Verschlüsselung der eigenen persönlichen digitalen Daten.

An der Cryptoparty können alle kostenlos teilnehmen. Bitte Laptop mitbringen!

Bei Nachfragen und für Infos bitte melden: akj-greifswald [-bei-] systemausfall.org

- Weil es niemanden etwas angeht, dass ich nichts zu verbergen habe. -

Pressemitteilung: Proteste gegen Nazi-Aufmarsch mit einigen Zwischenfällen

Bericht des AKJ Greifswald über die Proteste gegen den Nazi-Aufmarsch am 8. Mai 2017 in Demmin.

Am Abend des 8. Mai 2017 gingen mehrere hundert Demonstrierende gegen den jährlich stattfindenden Naziaufmarsch auf die Straße. Acht Demobeobachter*innen des AKJ Greifswald dokumentierten, inwieweit das Recht auf Versammlungsfreiheit gewahrt wurde. Ein Stadtspaziergang und verschiedene Mahnwachen waren nur ein Teil der Protestformen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 800 Einsatzkräften vor Ort. Dabei kam es an einigen Stellen zu Zwischenfällen.

Gegen 20.10 Uhr setzte die Polizei in der Schulstraße Pfefferspray ein, als Gegendemonstrant*innen versuchten, auf die Demoroute der Nazis zu gelangen. Zudem wurden an mehreren Orten Personen festgehalten und einer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Anlass war in der Regel der Vorwurf der Vermummung.

Bildaufnahmen von Demonstrierenden

Als sehr problematisch stuft der AKJ Greifswald den stark verbreiteten Einsatz von Videokameras durch die Polizei ein. Gem. §§ 19a, 12a VersammlG ist deren Einsatz nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zulässig. Zu berücksichtigen ist, dass nach der Rechtsprechung schon für das Richten der Kameras auf die Demonstrierenden eine entsprechende Gefahrenlage verlangt wird. Für die Betroffenen ist nicht ersichtlich, ob Aufnahmen getätigt werden oder nicht. Die Beobachtung friedlicher Demonstrierender schreckt diese von der künftigen Inanspruchnahme ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ab und ist daher rechtfertigungsbedürftig. Eine anlasslose Beobachtung ist rechtswidrig. Der Polizei fehlt es anscheinend an Problembewusstsein für diese – gerichtlich bestätigte – Perspektive.

Beispielhaft dafür, dass keine hinreichende Gefahr vorlag, ist etwa die Überwachung einer Gruppe Demonstrierender in der Baustraße. Diese wurde dort um 20.58 Uhr eingekesselt, nachdem sie sich in der Nähe der Demoroute der Nazis bewegt hatte. Sie nahmen schlicht ihr Demonstrationsrecht wahr, zeigten kein aggressives Verhalten und auch im Übrigen gab es keine Anhaltspunkte für etwaige Straftaten. Vielmehr zeigte sich die Gruppe auch nach Einkesselung kooperativ und wurde schließlich zur Mahnwache der Partei Bündnis 90/Die Grünen an der Holstenstraße geleitet. In solchen Situationen ist das Filmen der Demonstrierenden nicht rechtmäßig. Ähnliche Vorkommnisse ereigneten sich in der Heiliggeiststraße, Holstenstraße und an der Südmauer.

Kaum tragfähig waren oftmals die Begründungen, die die Einsatzkräfte für das Filmen nannten. Immerhin wurde teilweise die Sicherung von Beweismitteln genannt, die aber nur verfolgt wird, wenn eine ausreichende Gefahrenlage besteht. Teilweise wurde aber auch behauptet, dass der Kameraeinsatz zum Schutz der Versammlung selbst erfolge. Die Rechtsgrundlage ermächtigt aber nur zum Filmen von Personen von denen eine Gefahr ausgeht, und nicht, wenn diese gefährdet sind. Ein anderer Polizist behauptete, dass es sich um eine öffentliche Versammlung handele und allein diese zum Filmen ermächtige – eine völlige Ignoranz der Gesetzesgrundlage. Weiterhin wurde relativierend angeführt, dass die rechtlich nicht relevanten Aufnahmen ja im Nachhinein gelöscht würden – was jedoch irrelevant ist, weil die Eingriffsqualität ja gerade durch das Aufnehmen selbst begründet wird. Am ehrlichsten war wohl ein Polizist, der auf die Frage nach dem Grund für das Filmen schlicht antwortete, er wisse es nicht. All dies zeigt, dass die Polizei oftmals unhinterfragt Kameras einsetzte und sich zu wenig Gedanken um rechtliche Anforderungen des Filmens und Auswirkungen auf die Demonstrierenden machte.

Zudem erweisen sich zwei Sonderkonstellationen als rechtlich problematisch. So wurden an verschiedenen Orten BFE-Einheiten mit Helmkameras eingesetzt. Auch deren Einsatz unterliegt den gleichen Anforderungen wie das Filmen mit Handkameras. Die Motivation für ihre Verwendung mag in der Eigensicherung der Einsatzkräfte bestehen, jedoch müssen für eine etwaige Gefährdung der Sicherheit entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Schon beim Aufsetzen des Helms ist die Kamera – je nach Blickrichtung – auf eine Vielzahl von Personen gerichtet. In den von uns beobachteten Situationen war eine hinreichende Gefahrenlage nicht ersichtlich.

Weiterhin betreuten zwei Teams von Polizeimitarbeiterinnen den Twitteraccount und wurden dort auch als Anprechpartnerinnen vor Ort vorgestellt. Sie waren in zivil im Einsatz und nahmen an mehreren Orten das Versammlungsgeschehen mit Handykameras auf. Teilweise wurden dort auch Bilder veröffentlicht. Hierbei handelt es sich ebenfalls um polizeiliche Überwachung einer Versammlung, die dem Versammlungsgesetz unterliegt - unabhängig von der Motivationslage der Polizeibehörde. Hinzu kommt, dass Aufnahmen von Einsatzkräften in zivil als verdeckte Aufnahmen zu werten sind, die nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen zulässig sind. Denn sonst müssten auch friedliche Demonstrierende hinnehmen, jederzeit beobachtet zu werden. Das Veröffentlichen von Bildern des Stadtspaziergangs, der im Vorfeld der Nazidemo stattfand, ist besonders fragwürdig.

Weitere Beobachtungen

Als unzulässige Maßnahme ist auch anzusehen, dass eine Person nicht als Ordner*in der Attac-Mahnwache an der Nordmauer zugelassen wurde, weil – so die Aussage der Polizei – einschlägige Strafverfahren gegen sie vorlägen. Dabei handelte es sich jedoch nur um ein eingestelltes Verfahren. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass bei der Überprüfung von Ordner*innen gerade das Ergebnis von Strafverfahren und die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Besonders absurd wird die Ablehnung dadurch, dass die gleiche Person noch kurz zuvor als leitende Person einer Versammlung am Barlachplatz akzeptiert worden war.

Ebenfalls problematisch war die ED-Behandlung einer Demonstrantin in der Holstenstraße. Wegen des Vorwurfs der Vermummung sollten Aufnahmen mit Halstuch vor dem Gesicht gemacht werden. Sie weigerte sich jedoch, das Tuch aufzuziehen. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, sie muss die entsprechenden Polizeimaßnahmen lediglich dulden. Daraufhin wollte ein Polizist ihre Jacke öffnen, um an das Tuch zu kommen. Dies ist als Durchsuchung einer Person anzusehen, die nach dem SOG M-V nur durch Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt werden darf. Darauf wurde der Polizist auch mehrfach hingewiesen.

Schließlich beobachteten wir, dass der Zugang zu angemeldeten Mahnwachen zwar an vielen Stellen möglich war, er jedoch mancherorts erschwert oder im späteren Verlauf sogar verweigert wurde.