Einschätzung des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen zur Hausdurchsuchung im IKuWo
Zusammenfassung
Am Morgen des 19. Juli 2018 waren fast 100 Polizeikräfte im Einsatz, um die Vereinsräume des IKuWo e.V. und eine im gleichen Haus befindliche Privatwohnung zu durchsuchen. Dabei wurden keine Beweismittel gefunden. Anlass waren Vorfälle in der Nacht vom 09. auf den 10. Juni 2018, die nicht nur zu strafrechtlichen Ermittlungen, sondern zu kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit führten. Hierbei drängt sich der Eindruck auf, dass die Durchsuchung im IKuWo weniger zu einer Aufklärung der Vorwürfe beitragen sollte, sondern als politische Aussage der Ermittlungsbehörden verstanden werden sollte. Denn nach den dem AKJ vorliegenden Erkenntnissen bewegen sich die Polizeimaßnahmen vom 19. Juli 2018 in vielfacher Hinsicht nicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen. So setzen sich die Durchsuchungsbeschlüsse nicht hinreichend mit den Ereignissen von Mitte Juni sowie deren rechtlicher Bewertung auseinander und verkennen zudem die Belange der Betroffenen. Die Polizei differenziert bei den im Raum stehenden Vorwürfen nicht nach den Verantwortlichen, gegen die sie gerichtet sind. Es gab keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass in den durchsuchten Räumen Beweismittel gefunden werden könnten. Gerade der zeitliche Abstand zur Tat, aber auch die Art und Weise der Durchsuchung lassen diese als unverhältnismäßig erscheinen. Durch dieses Vorgehen trägt die Polizei nicht zur Aufklärung bei, was auf eine politische Motivation der Maßnahmen schließen lässt. Damit wird eine Debatte befeuert, die entgegen anders lautender Behauptungen rechtsstaatliche Prinzipien verkennt.