Pressemitteilung 9.12.2011: AKJ Greifswald wird antifaschistische Demonstration mit Demobeobachtungsteams begleiten

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ) Greifswald wird bei der antifaschistischen Demonstration „Zieht euch warm an“ am 10.12.2011 in Greifswald mit Demobeobachtungsteams vertreten sein. Diese Teams, die an ihren magentafarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Demobeobachtung“ erkennbar sind, werden das Verhalten der Ordnungskräfte gegen­über den Demonstrierenden dokumentieren und nach den Aktionen einen Bericht über das Vorgehen der staatlichen Gewalt veröffentlichen.

Ziel der Demobeobachtung ist der Schutz der Versammlungsfreiheit, welche laut Bundesverfas­sungsgericht der unmittelbars­te Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und eines der vornehmsten Menschenrechte über­haupt ist. Diese ist als Abwehrrecht gegen den Staat konzipiert, weshalb das Augenmerk auf der rechtlichen Würdigung des polizeilichen Vorgehens liegt. Dabei versteht sich die Gruppe, die aus Greifswalder Jurastudierenden besteht, ausdrücklich als neutrales und unabhängiges Beobachtungsteam. „Wir sehen uns nicht als Teil der Demonstration und werden die Beteiligten nicht unmittelbar unterstützen.“, so ein Mitglied des![]() AKJ. „Genauso wenig werden wir als Hilfskräfte der Polizei auftreten. Unsere Neutralität bedeutet aber auch nicht, dass wir uns als Schiedsrichter_innen zwischen Demonstrierenden und Polizei sehen.“ Die Teams werden insbesondere nicht auf Anfrage oder Zuruf der Polizei beobachten, sondern ausschließlich dann, wenn sie es für notwendig oder sinnvoll halten und auch personell und organisatorisch dazu in der Lage sind. Zur Dokumentation werde man am Rande der Demonstration Notizen machen, ggf. das Polizeivorgehen fotografieren und anschließend die gesammelten Informationen auswerten.

Bei Großveranstaltungen kam es in der letzten Zeit immer wieder zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen. Insbesondere bei Veranstaltungen, zu denen Demonstrierende aus anderen Städten anreisen, kam es immer wieder zu intensiven Vorkontrollen, die die Teilnahme an der Versammlung erschwerten. Der AKJ weist jedoch darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung angemeldete Versammlungen einen umfassenden Schutz genießen. Sie dürfen nicht durch übermäßige Auflagen, Kontrollen oder Überwachung eingeschränkt werden – im Gegenteil ist es Aufgabe der Polizei und der Ordnungsbehörde, die Demonstrierenden bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu schützen. Ob sie diese Aufgabe erfüllen, wird in den Tagen nach der Demonstration im Bericht des AKJ veröffentlicht.