Exkursion in die Ausstellung „Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch ‚Recht‘“
Der AKJ lädt herzlich ein, am 19.10.2018 an der Exkursion zur Ausstellung „Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch ‚Recht‘“ in der Berliner Topographie des Terrors teilzunehmen.
Von 1934 bis 1945 ermöglichte es der Volksgerichtshof, Terror durch das „Recht“ zu legitimieren, das der „Bekämpfung von Staatsfeinden“ dienen sollte. An diesem Ort mussten sich mehr als 16.700 Menschen verantworten. Jede zweite angeklagte Person wurde mit der Todesstrafe bestraft. Die Ausstellung beschäftigt sich mit den Vorgängen im Gerichtssaal und betrachtet die zentralen Figuren: die Staatsanwälte, die Richter, die Berichterstattung zum Geschehen vor Gericht und insbesondere die Opfer der NS-Justiz. Auch auf den Umgang mit dem Gericht und dessen Personal nach 1945 in der Bundesrepublik wird das Augenmerk gerichtet. Diese Zeit war durch großes Verschweigen und eine „Tabu“-Atmosphäre geprägt, eine Aufarbeitung fand – wenn überhaupt – nur in geringem Maße statt. Nur für wenige Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs folgten Konsequenzen in der Nachkriegszeit. In der Sowjetischen Besatzungszone wurden 1948 vier ehemalige Richter und Staatsanwälte zu Haftstrafen verurteilt; in der DDR folgten fünf Urteile, davon ein Todesurteil gegen Wilhelm Klitzke. Der Bundesgerichtshof sorgte in der Bundesrepublik mit dem Verweis auf das Richterprivileg dafür, dass kein Angehöriger des Volksgerichtshofs wegen Rechtsbeugung verurteilt werden konnte, sofern er sich an damals geltende Gesetze gehalten hat bzw. das Unrecht seines Handelns nicht erkennen konnte. Viele Juristen verblieben in der Nachkriegszeit im Staatsdienst in leitenden Positionen. Immer wieder gibt es Forderungen, dass die Beschäftigung mit diesen Vorgängen ein wichtiger Teil der juristischen Ausbildung sein sollte, dies aber in den Universitäten kaum eine Rolle spielt. Ein Besuch in der bald endenden Sonderausstellung ist geradezu prädestiniert, dem Abhilfe zu schaffen.