PM: Proteste gegen AfD-Demo am 12.3.2018 in Rostock

PM 14.03.2018: Proteste gegen AfD-Demo in Rostock: AKJ Greifswald kritisiert insbesondere unzureichende Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von Polizeikräften

Am Montag, den 12. März 2018, fand in Rostock eine Demonstration der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) statt, der sich eine Überzahl von Gegendemonstrant_innen entgegenstellte. Der AKJ Greifswald dokumentierte mit sechs Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde .1

Umsetzungsdefizite bei der Kennzeichnungspflicht

Besonderes Augenmerk galt am Montagabend der seit dem 01.01.2018 geltenden Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamt_innen. Diese ist im Vergleich zu nicht identifizierbaren Polizeikräften sicher ein Vorteil. Doch bringt sie nicht nur sehr eingeschränkt die versprochene Transparenz, sondern leidet selbst an einem Transparenzproblem. Denn die genauen Anforderungen an die Umsetzung sind nur in Grundzügen aus einer Pressemitteilung bekannt, was das Innenministerium (IM) aber leider als ausreichend ansieht (Kleine Anfrage LT-Drs. 7/1704.

Ob tatsächlich alle Beamt_innen aus Mecklenburg-Vorpommern, die an diesem Abend im Einsatz waren, die der Erkennung dienende fünfstellige Nummer getragen haben, ließ sich nur erschwert feststellen.

Die kleine Nummer befindet sich in aller Regel an der Lasche der Brusttasche, aber auch am Oberarm. Sie ist aufgrund der geringen Schriftgröße nur aus kürzester Distanz erkennbar undnicht mehr lesbar, sobald die Lasche hochgeklappt ist bzw. sich etwas in der Tasche befindet. Am Montag waren dies häufig Kabelbinder oder Schlagstöcke. Dies kann zwar auch unabsichtlich geschehen, doch betonte das IM in der zitierten Kleinen Anfrage, dass diese Einsatzmittel am Gürtel zu tragen sind.

Auf den Regenmäntel, die von einigen Beamt_innen über der Uniform getragen wurden, befanden sich keine Nummern. Überhaupt keine Kennzeichnung trugen eingesetzte Polizist_innen aus Niedersachsen – diese sind aber wohl von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Kritikwürdige Einzelmaßnahmen

Im zeitlichen und räumlichen Umfeld der AfD-Demonstration fanden zahlreiche Gegenveranstaltungen statt. Die Protestierenden konnten an vielen Stellen ihre Ablehnung gegen den rechten Aufmarsch in Hör- und Sichtweite kundtun.

Einige der im Zuge der Versammlung von der Polizei angewandten Maßnahmen dürften jedoch kaum verhältnismäßig gewesen. So wurde etwa gegen 19.50 Uhr in der Nähe der Abschlusskundgebung Pfefferspray gegen zwei Demonstrierende eingesetzt, die sich zuvor auf diese zubewegt hatten. Zum Sprühen kam es aber erst, als diese bereits zum Stehen gekommen waren, was zweifellos ein unangemessenes Vorgehen darstellt. In einer solchen Situation wäre zudem eine vorherige Androhung des Einsatzes zwingend gewesen.

Kritkwürdig ist ebenfalls der Einsatz von Polizeihunden an der Maxim-Gorki-/Ecke Thomas-Morus-Straße sowie an der Bertolt-Brecht-Straße (Höhe Nr. 19). Beide mal sollten damit Demonstrierende zurückgehalten werden, doch betraf das erste Mal eine Stelle, an der die AfD-Demo bereits vorbeimarschiert war, die andere befand sich gar nicht auf der Demoroute. Die Hunde befanden sich dort in sehr geringe Abstand zu den Demonstrierenden, wodurch erhebliche Verletzungen in einer Situation ohne akute Gefahr in Kauf genommen wurden. .

Zum wiederholten Mal zeigte sich, dass viele Polizeikräfte die Grenzen des Einsatzes von Video-Kameras nicht kennen. So kam es etwa an einer Stelle vor, dass ein filmender Beamter in der Bertolt-Brecht-Straße auf Nachfrage sinngemäß angab er könne ja erstmal filmen und hinterher löschen, wenn nichts passiere. Dass das Gesetz vor dem Anschalten der Kamera tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr verlangt, wurde offensichtlich nicht beachtet.

Für Rückfragen nehmen Sie bitte via E-Mail Kontakt zu uns auf.

1Allgemeine Berichte zu den Geschehnissen können vielen anderen Medien entnommen werden. Zum Selbstverständnis der Demobeobachtungsgruppe siehe http://recht-kritisch.de/demobeobachtung/.