AKJ-Stellungnahme zum SOG-Entwurf

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald wurde vom Innen- und Europaausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung zu geplanten Änderungen des Polizeirechts (" Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (LT-Drs. 7/3694)) Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr, um unsere Kritik am Gesetzentwurf darzulegen. Im Vorfeld der öffentlichen mündlichen Anhörung, die am 22.8.2019 ab 9 Uhr stattfinden wird, haben wir eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Sie kann hier abgerufen werden: SOG-Stellungnahme AKJ 14.08.2019

Polizeigesetz stoppen! Mit dem Bus zur Demo nach Schwerin

Bus-Abfahrt: Sonntag, 16.6., 9.30 Uhr ZOB Greifswald

Schon gehört, dass das Polizeigesetz in M-V, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), verschärft werden soll? Im Juni kommt ein Gesetz in den Schweriner Landtag, das viele Freiheitsbeschränkungen enthält: Staatstrojaner, Überwachung von Unbeteiligten, Absenkung der Eingriffsschwelle für Polizeimaßnahmen, Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, usw...

Darauf haben wir keine Lust und wollen deshalb mit vielen Menschen gemeinsam zeigen, dass wir gegen diesen Gesetzentwurf aus Lorenz Caffiers Innenministerium sind!

Am Sonntag, den 16. Juni 2019 findet in Schwerin der Tag des offenen Landtags statt. Welcher Tag könnte also geeigneter sein, um raus auf die Straße zu gehen, vor die Staatskanzlei zu ziehen und mit den Abgeordneten vor Ort über die Verschärfung zu diskutieren? Die Demo startet um 12.00 Uhr am Schweriner Hauptbahnhof und wir laden euch alle herzlich ein, euch mit euren Freund_innen, Bekannten und Verwandten daran zu beteiligen. Nur durch einen starken öffentlichen Druck besteht die Möglichkeit, dass an dem Gesetzentwurf noch etwas verändert wird.

Anreise aus Greifswald mit dem Bus

Damit die Teilnahme an der Demonstration am 16. Juni 2019 in Schwerin für uns Greifswalder_innen auch möglichst zeit- und geldsparsam möglich ist, haben wir als Bündnis SOGenannte Sicherheit zwei Busse organisiert, mit denen wir gemeinsam mit zwei Bussen anreisen wollen.

Informations- und Diskussionsveranstaltung "SOGenannte Sicherheit" - Bündnis gegen die Polizeigesetzverschärfung in MV

Wir laden für Mittwoch, den 22. Mai 2019, ab 19.00 Uhr zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in den Hörsaal 1, Rubenowstraße 1 (Audimax) der Universität Greifswald ein. An diesem Abend wollen wir Ihnen zuerst in einem kurzen Vortrag die Hauptkritikpunkte an der geplanten Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) M-V vorstellen, um im Anschluss gemeinsam zu diskutieren, welche Möglichkeiten für Protest und Veränderung es geben kann.

  1. Warum das Ganze? In vielen Bundesländern wurden zuletzt die Polizeigesetze verschärft, und auch das Innenministerium MV hat nun einen Entwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei ausweitet und dabei Grundrechte massiv verkürzt. Die Polizei soll immer weiter im Vorfeld von tatsächlichen Gefahren und auch bei allenfalls vagen Verdachtsmomenten eingreifen dürfen. Dazu werden tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahmen wie die sog. Onlinedurchsuchung eingeführt, bei der die schon lange in der Kritik stehenden Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Die Datenerhebung wird flächendeckend ausgeweitet, etwa durch einen Ausbau der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen. In immer größerem Maße werden auch Unbeteiligte betroffen sein. Der massive Ausbau der Überwachung wird durch unzureichende Kontrollmechanismen begleitet. Wir halten diesen Schritt in Richtung Sicherheitsstaat in Teilen für verfassungswidrig, aber mindestens genauso wichtig ist uns die politische Einordnung: Ein freiheitlicher Staat muss nicht alle technisch und rechtlich möglichen Instrumente maximal ausnutzen, um in die Freiheitsrechte der Bevölkerung einzugreifen - noch dazu, wenn die Zahlen belegen, dass das Land ohnehin schon immer sicherer wird.

Demobeobachtung: Bericht zu den Protesten gegen NPD-Demonstration am 08. Mai 2019 in Demmin

Pressemitteilung vom 09.05.2019

Am Mittwoch, den 08. Mai 2019, protestierten etwa tausend Menschen gegen eine jährlich stattfindende NPD-Demonstration in Demmin. Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit sechs Beobachter:innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurden. (1)

Polizei verhindert Zugang zu Mahnwachen

Um 18.55 Uhr verhinderten Polizeikräfte im Bereich des Barlach-Platzes, dass mehrere Gruppen von insgesamt über 20 Personen zur nahe gelegenen Mahnwache am Barlach-Park gelangten. Diese wurden auf einen Umweg über die Schillerstraße verwiesen, der jedoch ersichtlich nicht zum Ziel führte. Das lag daran, dass die Polizeikräfte in der ersten Reihe nichts von der Mahnwache wussten, wie sich kurz darauf heraus stellte. Ein Demobeobachtungsteam vernahm aber, dass die verantwortliche Polizeikraft in der zweiten Reihe durchaus Kenntnis hatte, jedoch "solche [jungen] Leute nicht dort haben" wollte. Gegen 21:50 Uhr wurde erneut einer größeren Anzahl Demonstrationsteilnehmer_innen der Zugang zur Mahnwache im Barlachpark durch eine Polizeikette verwehrt. In diesem Fall wurde das deutliche Einfordern der Versammlungsteilnehmer_innen des Zugangs sogar als aggressives Verhalten gewertet, auf das prompt mit Kamera- und übertriebenem Taschenlampeneinsatz reagiert wurde. Dies stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar, da sowohl die Anreise als auch der Zugang zu einer Versammlung vom Schutzbereich des Art. 8 GG erfasst sind (Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl. 2016, I Rn. 441). Es waren keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Einschränkung dieses Rechts rechtfertigen. Im zweiten Fall handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff, weil der Naziaufmarsch bei Ankunft der Aufgehaltenen die Mahnwache bereits passiert hatte und der Versammlungszweck des Protests in Sicht- und Hörweite so vereitelt wurde.

Demobeobachtung: Bericht zu den Protesten gegen NPD-Demonstration am 01. Mai 2019 in Wismar

Pressemitteilung vom 03.05.2019

Am Mittwoch, den 01. Mai 2019, protestierten über tausend Menschen gegen eine NPD- Demonstration in der Hansestadt Wismar. Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit fünf Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurden. (1)

Unverhältnismäßige Maßnahmen nach Sitzblockade

Auf der Lübschen Straße kam es um ca. 13.25 Uhr infolge einer Sitzblockade zu verschiedenen Maßnahmen gegen die versammelten Personen. Diese reichten von einer Einkesselung über die Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Behandlung bis hin zur Durchsuchung. Als Begründung führte die Polizei einen Verstoß der Versammlungsteilnehmer_innen gegen § 21 VersammlG an. Dieser stellt das Vornehmen oder Androhen von Gewalttätigkeiten oder Verursachen grober Störungen in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern, zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, unter Strafe. Die Teilnehmer_innen der Sitzblockade hätten im objektiven Tatbestand also zumindest eine grobe Störung der angemeldeten NPD-Demonstration verursachen müssen, infolge dessen deren Durchführung auf dem Spiel gestanden hätte (2). Selbst eigenen Angaben der Polizei zufolge hatte die Sitzblockade jedoch „keine Auswirkungen auf den weiteren Demonstrationsverlauf“. Da es sich bei § 21 VersammlG um ein sog. Erfolgsdelikt handelt, ist allein der Versuch einer groben Störung nicht strafbar. Indem die Polizei ausdrücklich zum Zwecke der Strafverfolgung handelte, eine Straftat aber nicht vorlag, waren die gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahmen nicht erfüllt. Die Polizei verhielt sich daher rechtswidrig.

Demobericht zu den Protesten gegen die AfD-Demonstration am 10.11.2018 in Greifswald

Am Samstag, den 10. November 2018, protestierten über tausend Menschen gegen eine AfD-Demonstration in der Greifswalder Innenstadt. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit vier Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde. (1) An vielen Orten der Stadt wurden - teils angemeldet, teils spontan - Anliegen der Protestierenden kundgetan, ohne dass es zu nennenswerten Problemen kam. An einigen Stellen wurden rechtliche Vorgaben jedoch nicht beachtet.

Einschätzung des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen zur Hausdurchsuchung im IKuWo

Zusammenfassung

Am Morgen des 19. Juli 2018 waren fast 100 Polizeikräfte im Einsatz, um die Vereinsräume des IKuWo e.V. und eine im gleichen Haus befindliche Privatwohnung zu durchsuchen. Dabei wurden keine Beweismittel gefunden. Anlass waren Vorfälle in der Nacht vom 09. auf den 10. Juni 2018, die nicht nur zu strafrechtlichen Ermittlungen, sondern zu kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit führten. Hierbei drängt sich der Eindruck auf, dass die Durchsuchung im IKuWo weniger zu einer Aufklärung der Vorwürfe beitragen sollte, sondern als politische Aussage der Ermittlungsbehörden verstanden werden sollte. Denn nach den dem AKJ vorliegenden Erkenntnissen bewegen sich die Polizeimaßnahmen vom 19. Juli 2018 in vielfacher Hinsicht nicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen. So setzen sich die Durchsuchungsbeschlüsse nicht hinreichend mit den Ereignissen von Mitte Juni sowie deren rechtlicher Bewertung auseinander und verkennen zudem die Belange der Betroffenen. Die Polizei differenziert bei den im Raum stehenden Vorwürfen nicht nach den Verantwortlichen, gegen die sie gerichtet sind. Es gab keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass in den durchsuchten Räumen Beweismittel gefunden werden könnten. Gerade der zeitliche Abstand zur Tat, aber auch die Art und Weise der Durchsuchung lassen diese als unverhältnismäßig erscheinen. Durch dieses Vorgehen trägt die Polizei nicht zur Aufklärung bei, was auf eine politische Motivation der Maßnahmen schließen lässt. Damit wird eine Debatte befeuert, die entgegen anders lautender Behauptungen rechtsstaatliche Prinzipien verkennt.