14.11. Podiumsdiskussion zur Polizeigesetzverschärfung, 20 Uhr Hörsaal Wollweberstraße 1

Gäste

  • Marie Bröckling (Journalistin bei netzpolitik.org)
  • Heinz Müller (Landesdatenschutzbeauftragter von M-V)
  • Prof. Dr. Kirsten Wiese (Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen)
  • Vertreter_in der Landesregierung M-V (angefragt)
  • Moderation: Florian Meier, Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie

Polizeigesetz-Sachverständige irritiert über Innenministerium und CDU

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ) Greifswald und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sind irritiert von Berichten über Reaktionen aus Innenministerium und die CDU-Fraktion des Landtags auf die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung zur geplanten Polizeigesetzänderung. Wie Ausschussmitglieder von CDU und Linken berichten, wurden die Sachverständigen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses als „ahnungslos“, ihre Stellungnahmen als „inhaltlich teilweise grob falsch“ dargestellt.

Dass derartige Kritik hinter verschlossenen Türen ohne Möglichkeit der Erwiderung durch die Sachverständigen geäußert wird, mutet mehr als seltsam an. Wäre die Auseinandersetzung während der Anhörung geführt worden, hätte auch dargestellt werden können, dass die sicherheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann-Christin von Allwörden, ihre Kritik auf grundlegend falsche Rechtsauffassungen stützt. Ihrer Pressemitteilung zufolge geht sie davon aus, dass polizeirechtliche Grundrechtseingriffe nur bei Gefahren für Leib und Leben zulässig seien, sowie unter Richtervorbehalt stünden. Dies ist unzutreffend, wie ein Blick in das Gesetz zeigt.

AKJ-Stellungnahme zum SOG-Entwurf

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald wurde vom Innen- und Europaausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern eingeladen, im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung zu geplanten Änderungen des Polizeirechts (" Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (LT-Drs. 7/3694)) Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr, um unsere Kritik am Gesetzentwurf darzulegen. Im Vorfeld der öffentlichen mündlichen Anhörung, die am 22.8.2019 ab 9 Uhr stattfinden wird, haben wir eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Sie kann hier abgerufen werden: SOG-Stellungnahme AKJ 14.08.2019

Polizeigesetz stoppen! Mit dem Bus zur Demo nach Schwerin

Bus-Abfahrt: Sonntag, 16.6., 9.30 Uhr ZOB Greifswald

Schon gehört, dass das Polizeigesetz in M-V, das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), verschärft werden soll? Im Juni kommt ein Gesetz in den Schweriner Landtag, das viele Freiheitsbeschränkungen enthält: Staatstrojaner, Überwachung von Unbeteiligten, Absenkung der Eingriffsschwelle für Polizeimaßnahmen, Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, usw...

Darauf haben wir keine Lust und wollen deshalb mit vielen Menschen gemeinsam zeigen, dass wir gegen diesen Gesetzentwurf aus Lorenz Caffiers Innenministerium sind!

Am Sonntag, den 16. Juni 2019 findet in Schwerin der Tag des offenen Landtags statt. Welcher Tag könnte also geeigneter sein, um raus auf die Straße zu gehen, vor die Staatskanzlei zu ziehen und mit den Abgeordneten vor Ort über die Verschärfung zu diskutieren? Die Demo startet um 12.00 Uhr am Schweriner Hauptbahnhof und wir laden euch alle herzlich ein, euch mit euren Freund_innen, Bekannten und Verwandten daran zu beteiligen. Nur durch einen starken öffentlichen Druck besteht die Möglichkeit, dass an dem Gesetzentwurf noch etwas verändert wird.

Anreise aus Greifswald mit dem Bus

Damit die Teilnahme an der Demonstration am 16. Juni 2019 in Schwerin für uns Greifswalder_innen auch möglichst zeit- und geldsparsam möglich ist, haben wir als Bündnis SOGenannte Sicherheit zwei Busse organisiert, mit denen wir gemeinsam mit zwei Bussen anreisen wollen.

Mittwoch, 12.6.,19 Uhr: Inforveranstaltung zur Verschärfung des Polizeigesetzes

Am Mittwoch, den 12. Juni 2019 wird es nochmal eine Informationsveranstaltung des Bündnisses SOGenannte Sicherheit zu der geplanten Polizeirechtsverschärfung in M-V geben. Diese findet um 19.00 Uhr im Hörsaal in der Wollweberstraße 1 statt.

Was ist geplant? Warum wollen wir uns das nicht gefallen lassen? Was können wir dagegen tun?

Diese Fragen wollen wir euch in einem Vortrag erläutern und im Anschluss eure Nachfragen dazu beantworten. Danach werden wir über die bevorstehende Demonstration am 16. Juni 2019 in Schwerin sprechen, was dort passieren wird und wie wir die Anreise gemeinsam gestalten wollen.

Kommt zahlreich, informiert euch und werdet aktiv!

Informations- und Diskussionsveranstaltung "SOGenannte Sicherheit" - Bündnis gegen die Polizeigesetzverschärfung in MV

Wir laden für Mittwoch, den 22. Mai 2019, ab 19.00 Uhr zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in den Hörsaal 1, Rubenowstraße 1 (Audimax) der Universität Greifswald ein. An diesem Abend wollen wir Ihnen zuerst in einem kurzen Vortrag die Hauptkritikpunkte an der geplanten Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) M-V vorstellen, um im Anschluss gemeinsam zu diskutieren, welche Möglichkeiten für Protest und Veränderung es geben kann.

  1. Warum das Ganze? In vielen Bundesländern wurden zuletzt die Polizeigesetze verschärft, und auch das Innenministerium MV hat nun einen Entwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei ausweitet und dabei Grundrechte massiv verkürzt. Die Polizei soll immer weiter im Vorfeld von tatsächlichen Gefahren und auch bei allenfalls vagen Verdachtsmomenten eingreifen dürfen. Dazu werden tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahmen wie die sog. Onlinedurchsuchung eingeführt, bei der die schon lange in der Kritik stehenden Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Die Datenerhebung wird flächendeckend ausgeweitet, etwa durch einen Ausbau der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen. In immer größerem Maße werden auch Unbeteiligte betroffen sein. Der massive Ausbau der Überwachung wird durch unzureichende Kontrollmechanismen begleitet. Wir halten diesen Schritt in Richtung Sicherheitsstaat in Teilen für verfassungswidrig, aber mindestens genauso wichtig ist uns die politische Einordnung: Ein freiheitlicher Staat muss nicht alle technisch und rechtlich möglichen Instrumente maximal ausnutzen, um in die Freiheitsrechte der Bevölkerung einzugreifen - noch dazu, wenn die Zahlen belegen, dass das Land ohnehin schon immer sicherer wird.

Demobeobachtung: Bericht zu den Protesten gegen NPD-Demonstration am 08. Mai 2019 in Demmin

Pressemitteilung vom 09.05.2019

Am Mittwoch, den 08. Mai 2019, protestierten etwa tausend Menschen gegen eine jährlich stattfindende NPD-Demonstration in Demmin. Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit sechs Beobachter:innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurden. (1)

Polizei verhindert Zugang zu Mahnwachen

Um 18.55 Uhr verhinderten Polizeikräfte im Bereich des Barlach-Platzes, dass mehrere Gruppen von insgesamt über 20 Personen zur nahe gelegenen Mahnwache am Barlach-Park gelangten. Diese wurden auf einen Umweg über die Schillerstraße verwiesen, der jedoch ersichtlich nicht zum Ziel führte. Das lag daran, dass die Polizeikräfte in der ersten Reihe nichts von der Mahnwache wussten, wie sich kurz darauf heraus stellte. Ein Demobeobachtungsteam vernahm aber, dass die verantwortliche Polizeikraft in der zweiten Reihe durchaus Kenntnis hatte, jedoch "solche [jungen] Leute nicht dort haben" wollte. Gegen 21:50 Uhr wurde erneut einer größeren Anzahl Demonstrationsteilnehmer_innen der Zugang zur Mahnwache im Barlachpark durch eine Polizeikette verwehrt. In diesem Fall wurde das deutliche Einfordern der Versammlungsteilnehmer_innen des Zugangs sogar als aggressives Verhalten gewertet, auf das prompt mit Kamera- und übertriebenem Taschenlampeneinsatz reagiert wurde. Dies stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar, da sowohl die Anreise als auch der Zugang zu einer Versammlung vom Schutzbereich des Art. 8 GG erfasst sind (Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl. 2016, I Rn. 441). Es waren keine Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Einschränkung dieses Rechts rechtfertigen. Im zweiten Fall handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff, weil der Naziaufmarsch bei Ankunft der Aufgehaltenen die Mahnwache bereits passiert hatte und der Versammlungszweck des Protests in Sicht- und Hörweite so vereitelt wurde.