Polizeigesetz-Sachverständige irritiert über Innenministerium und CDU

Der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ) Greifswald und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sind irritiert von Berichten über Reaktionen aus Innenministerium und die CDU-Fraktion des Landtags auf die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung zur geplanten Polizeigesetzänderung. Wie Ausschussmitglieder von CDU und Linken berichten, wurden die Sachverständigen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses als „ahnungslos“, ihre Stellungnahmen als „inhaltlich teilweise grob falsch“ dargestellt.

Dass derartige Kritik hinter verschlossenen Türen ohne Möglichkeit der Erwiderung durch die Sachverständigen geäußert wird, mutet mehr als seltsam an. Wäre die Auseinandersetzung während der Anhörung geführt worden, hätte auch dargestellt werden können, dass die sicherheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann-Christin von Allwörden, ihre Kritik auf grundlegend falsche Rechtsauffassungen stützt. Ihrer Pressemitteilung zufolge geht sie davon aus, dass polizeirechtliche Grundrechtseingriffe nur bei Gefahren für Leib und Leben zulässig seien, sowie unter Richtervorbehalt stünden. Dies ist unzutreffend, wie ein Blick in das Gesetz zeigt.

Der Respekt gegenüber dem politischen Verfahren und den von den Fraktionen eingeladenen Sachverständigen gebietet es, dass eine fachlich begründete Auseinandersetzung geführt wird und Stellungnahmen nicht mit Allgemeinplätzen wie einer angeblichen „ideologischen Prägung“ (so die Stellungnahme der sicherheitspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann-Christin von Allwörden) diskreditiert werden. „Die von verschiedenen Organisationen geäußerte Kritik ist durchweg wissenschaftlich fundiert und befindet sich auf der Höhe der aktuellen fachlichen Debatten“, so Peter Madjarov vom AKJ Greifswald.

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Titelfoto: Wolfgang Pehlemann (CC BY-SA 3.0 DE)