"Europa - sein Recht und dessen Eigenart", Vortrag von Prof. Uwe Wesel am 22.11. um 19 Uhr im Krupp-Kolleg

![]()Prof. Wesel wird zunächst die Grundthese  seines Buchs über die "Geschichte des Rechts in Europa" beschreiben. Diese lautet, dass seit der griechischen und römischen Antike die Eigenart des europäischen Rechts darin  besteht, dass ihr Fundament, die Trennung von Recht und Religion und Staat und Kirche gewesen sei. Auf diesem Fundament -  beschrieben mit einem berühmten Fall aus dem 17. Jahrhundert - entstanden allmählich in Europa Demokratie, Menschenrechte sowie wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher "Fortschritt". Ergänzend folgt ein Bericht über die drei außereuropäischen Rechtskreise, den chinesisch/japanischen, indischen und islamischen und abschließende ein kurzer Überblick über die Geschichte der europäischen Integration mit einigen Bemerkungen zu ihrer Zukunft. Uwe Wesel, 1933 in Hamburg geboren, studierte Klassische Philologie und Jura. Seit 1968 ist er (inzwischen emeritierter) Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Er ist anders als die meisten seiner juristischen Fachkolleg_innen über die Fachgrenzen hinaus bekannt. Er schreibt als freier Journalist regelmäßig (u.a.) für die ZEIT, die kritische Justiz und das Kursbuch. Dabei gelingt es ihm mit seinem ungewöhnlich lebendigen und anschaulichen Schreibstil sonst (oft) sehr trocken dargestellte Materien auch Nicht-Jurist_innen näherzubringen. Seit 2006 ist Uwe Wesel zudem als Rechtsanwalt tätig.

Examen ohne Rep - Vortrag am 21.11. um 20 Uhr

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ACHTUNG: Vortrag „Wie entstehen Machtverhältnisse? - Recht als Herrschaftsinstrument“ fällt leider aus

Leider muss der Vortrag mit Uwe Wesel am Montag dem 20.06. aus familiären Gründen ausfallen. Er wird aber nachgeholt. Haltet Augen und Ohren offen.

Vortrag: „Wie entstehen Machtverhältnisse? - Recht als Herrschaftsinstrument“ Mo 20.06.2011 20.00 uhr

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Wie entstehen Machtstrukturen? Der Vortrag soll aufzeigen, wie sich hierarchische Strukturen in einer egalitären Gesellschaft bilden und verfestigen konnten. Dabei soll insbesondere die Rolle des Rechts bei diesem bis heute andauernden Prozess kritisch beleuchtet werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.
 
Uwe Wesel, 1933 in Hamburg geboren, studierte Klassische Philologie und Jura. Von 1968 bis 2001 war er Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Er ist, anders als die meisten seiner juristischen Fachkolleg_innen, über die Fachgrenzen hinaus bekannt und schreibt als freier Journalist regelmäßig u.a. für die ZEIT, die Kritische Justiz und das Kursbuch. Dabei gelingt es ihm mit seinem ungewöhnlich lebendigen und anschaulichen Schreibstil sonst vielfach sehr trocken dargestellte Zusammenhänge auch Nicht-Jurist_innen näherzubringen. Seit 2006 ist Uwe Wesel zudem als Rechtsanwalt tätig.
 
 
Eintritt frei !

ACHTUNG: auf den Flyern und Plakaten steht teilweise noch die alte Uhrzeit (18.00) richtig ist: 20.00 s.t.

Bericht zum Vortrag: Hartz IV - Recht, Willkür Hilfslosigkeit

Auf Einladung des AKJ Greifswald hielt die Sprecherin der Bürgerinitiative „Hartz IV Plattform“, Brigitte Valenthin am 19. April 2011 einen Vortrag über die systematische Hilfeverweigerung und das nötigende „Unter-Druck-Setzen“ der Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch durch deutsche Sozialbehörden und Sozialgerichte. Frau Valenthin leitete den Vortrag ein, indem sie die Titelzeile des Leitartikels der „BILD-Zeitung“ vom 19.04.2011 verlas, in welchem Leistungsberechtigte unter anderem als „Verprasser“ und Straftäter diffamiert wurden. Im Folgenden stellte Frau Valenthin kurz ihren Werdegang vom Engagement im Umweltschutz und der Anti-Atomkraftbewegung zum Widerstand gegen die Sozialleistungsgesetzgebung vor. Im weiteren Verlauf stellte Frau Valenthin die Grundsätze der Sozialgesetzgebung aus §1 SBG I in einen Bezug zur Realität und stellte auf diese Weise klar, dass insbesondere das im Gesetz verbrieft Recht auf ein menschenwürdiges Dasein sowie die Chancengleichheit in der Realität nicht gewährleistet sind. Sie verdeutlichte, dass die Hartz-IV-Gesetzgebung weniger eine soziale Hilfe für die Betroffenen, sondern vielmehr ein „Kosteneinsparprogramm“ ist. Um dies zu verdeutlichen, schilderte sie auf sehr eindrückliche Weise einige Fälle, in denen es zu ungerechtfertigten Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigen kam. In einem Fall sollte ein Dialysepatient wider eines fachärztlichen Gutachtens eine Arbeitstätigkeit annehmen, die er aufgrund seiner körperlichen Verfassung jedoch unmöglich wahrnehmen konnte. In diesem Fall steht das Urteil des Sozialgerichtes noch aus. Frau Valenthin ging weiterhin auf die tiefgreifenden Änderungen ein, die nach dem sog. „Hartz-IV-Urteil“ des BVerfG Eingang in die Sozialgesetzgebung fanden. Nach Frau Valenthins Ausführungen stellen die Gesetzesänderungen eine klare Benachteiligung der Leistungsberechtigten dar, denn es wurden diverse Dinge im Gesetz festgeschrieben, über welche die Sozialgerichte zuvor im Einzelfall unter Umständen zugunsten der Beteiligten urteilen konnten. Allerdings thematisierte Frau Valenthin nicht ausschließlich die Seite der Leistungsberechtigten. Sie lobte ausdrücklich das freiwillige Engagement einer kleinen Minderheit von Sachbearbeiter_innen, die selbstständig die vorhandenen Spielräume ausnutzen, um den Leistungsberechtigten ein möglichst menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, was leider häufig nicht zutrifft. Außerdem lobte sie die Sozialgerichte, die häufig das ungerechtfertigten Beschlüsse der Sozialbehörden kassierten und so den Leistungsberechtigten nachträglich doch noch zu ihrem Recht verhalfen. Das Fazit von Frau Valenthin fiel allerdings weniger positiv gegenüber den Sozialbehörden aus. Sie betonte ausdrücklich, dass wohlmeinende Sachbearbeiter_innen die absolute Ausnahme seien. Sie führte aus, dass die Sozialbehörden ihren Mitarbeiter_innen klare Anweisungen an die Hand geben, nach welchen den Leistungsberechtigten nur das absolut allernötigste zuzugestehen sei. Im Anschluss an den Vortrag gab es noch eine kurze Diskussion, welche insbesondere zum Thema hatte, ob das Ausschlaggebende am Unrecht um die Hartz-IV-Bezüge die Höhe der Bezüge sei oder nicht vielmehr die Willkür und Demütigung durch Behörden und Bürokratie. Thematisiert wurden hier besonders die umfassenden Forderungen der Behörden nach Nachweisen über die finanzielle und familiäre Situation der Leistungsberechtigten. Die Diskussion kam zu dem Ergebnis, dass insbesondere Letzteres ursächlich für die Entwürdigung der Leistungsberechtigten ist und kam hier mit den Zielen der Hartz-IV-Plattform überein, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen diese Probleme wenigstens mildern könne. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Vallenthin und der Rosa Luxemburg Stiftung M-V, welche die Veranstaltung unterstützt hat. Der Live-Mitschnitt wurde auf Wunsch von Frau Vallenthin vom Netz genommen!

Vortrag: Die Sicherungsverwahrung nach dem EGMR Urteil am Mo 10.1.2011 um 20.00 s.t.

Am Monatag den 10. Januar 2011 findet um 20.00 s.t. im HS 2 im Audimax ein Vortrag mit Dr. Kirstin Drenkhahn zum Thema "Die Sicherungsverwahrung nach dem EGMR-Urteil statt.

Inhalt: Nach einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Sicherungsverwahrung und der Herstellung einiger internationalen Bezüge, wird das EGMR-Urteil erklärt und über seine Verarbeitung durch Justiz und Öffentlichkeit berichtet werden. Im Anschluss wird es noch einen kurzen Einblick in das neue Recht der Sicherungsverwahrung und die Möglichkeit zum Fragen und Diskutieren geben.

Dr. Kirstin Drenkhahn  ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie von Prof. Dr. Dünkel und am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht von Prof. Dr. Sowada.![]()

Flyer

Sind 1-Euro-Jobs verfassungsmäßig?

Vortrag mit Dominik Richers (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie von Prof. Dr. Lege, Universität Greifswald)

1-Euro-Jobs wurden und werden heftig diskutiert. Darf der Staat Menschen überhaupt zum Arbeiten zwingen? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Und unter welchen Umständen ? Welche formellen und materiellen Voraussetzungen müssten erfüllt werden? Verstoßen 1-Euro Jobs gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG? Oder sind sie notwendig und verhältnismäßig um betroffene Menschen wieder in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren?

In diesem Sinne lädt der AKJ in Zusammenarbeit mit dem FSR-Jura am:

Mi 1. Dezember 2010 um 20 Uhr in den HS 2 (Audimax) zum mitdiskutieren ein. Flyer zum Download (PDF)

Vortrag mit Dominik Richers

(Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie von Prof. Lege)