Demobeobachtung | 1. Mai Neubrandenburg

Am 1. Mai 2015 war der AKJ mit zwei Demobeobachter*innen in Neubrandenburg.

Ein Bündnis aus verschiedenen regionalen Gruppen hatte zu Gegenprotesten und Blockaden gegen die 1. Mai-Demonstration der NPD aufgerufen. Vor der angekündigten NPD-Demonstration fand eine antikapitalistische und antirassistische Bündnisdemonstration statt. Die Anreise Im Vorfeld der Proteste wurden an den Zufahrtsstraßen nach Neubrandenburg Autos und Personen von der Polizei kontrolliert. Es wurden Personalien aufgenommen und Taschen kontrolliert, was sich eventuell auf §§ 57 Nr. 6, 29 I 2 Nr. 4e) SOG M-V stützen lässt. Allerdings mussten vereinzelt auch anreisende Personen ihr komplettes Fahrzeug ausräumen und durchsuchen lassen, was wegen der Schwere des Eingriffs unverhältnismäßig ist.

Alle Personen, die mit der Bahn zu den Gegenprotesten anreisten, wurden bei ihrer Ankunft in Neubrandenburg aufgrund von Auseinandersetzungen in Stralsund in Gewahrsam genommen. Sie wurden umfassend erkennungsdienstlich behandelt, durchsucht, abgefilmt und es wurden Schals, Sonnenbrillen und Fahnen beschlagnahmt. Außerdem wurden die festgehaltenen Personen einzeln fotografiert. Trotz der niedrigen Temperatur von 10C° wurden Schals als Vermummungsgegenstände eingestuft und eingezogen. Dies ist unzulässig, weil Schals als Kleidungsstücke des alltäglichen Lebens nach § 29a VersG nur Vermummungsgegenstände darstellen, wenn die zweckwidrige Verwendungsabsicht klar zutage tritt. (BT-Drs. 11/2834 Seite 11)

Außerdem ist das Filmen von Demonstrationsteilnehmern und Menschen, die zu einer Versammlung wollen, nach §§12a,19a Vers.G nur bei einer erheblichen Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig. Da die Personen am Bahnhof friedlich waren und von ihnen auch keine Straftaten zu befürchten waren gab es keinen Anlass der das Filmen gerechtfertigt hätte (BVerfGE openJur 2010, 3098).

Zweifelhaft ist zudem, ob die umfassende erkennungsdienstliche Behandlung gerechtfertigt war. Auf §§ 57 Nr. 6, 29 I 2 Nr. 4e) SOG M-V wird sich diese wohl kaum stützen lassen. Sie kommen allenfalls  nach § 163b StPO in Frage, wenn die Anreisenden verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben oder Zeuge zu sein. Aufgrund der Auseinandersetzungen in Stralsund mag dies vielleicht möglich sein (dem AKJ liegen keine näheren Informationen vor). Es darf aber bezweifelt werden, dass die Intensität der erkennungsdienstlichen Behandlung im Hinblick auf den faktisch starken Eingriff in die Versammlungsfreiheit (die antikapitalistische und antirassistische Demonstration fing schon um 10:00 Uhr an und die Maßnahmen der Polizei dauerten bis 12:15) gerechtfertigt war. Außerdem hätten die Betroffenen nach § 163c StPO nach der Maßnahme aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden müssen. Als die Personen am Bahnhof nach über 2 Stunden wieder freigelassen wurden, zog die Gruppe zum Demokratiefest in der Innenstadt und fuhr danach wieder nach Hause.

Blockaden der Nazidemo

Nachdem um 12:10 Uhr die antikapitalistische, antirassistische Bündnisdemo vom Veranstalter aufgelöst wurde, gab es eine erste Blockade an der Einsteinstraße/Ecke Juri-Gagarin-Ring. Diese Blockade wurde um 14Uhr ohne Zwischenfälle oder Ausschreitungen geräumt. Um 14:15 Uhr wurde die Demonstration der Neonazis mit über 2 Stunden Verspätung an den Gegendemonstrant*innen vorbei in die Einsteinstraße geführt.

Im Laufe des Tages gab es immer wieder Blockaden, die nicht von der Polizei geräumt wurden oder sich selbständig wieder auflösten. Auch das passierte ohne körperliche Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Gegendemonstrant*innen. Die Versammlungsfreiheit der Protestierenden wurde respektiert.

Aufgrund der zahlreichen Blockaden wurde die NPD Demonstration noch in der Einsteinstraße wieder zurück geleitet Richtung Juri-Gagarin-Ring. Von dort aus sollte die Neonazi-Demonstration Richtung Süden laufen. An der Ecke Juri-Gagarin-Ring/Ziolkowskistr bildete sich daraufhin erneut eine Blockade. Dort kam es zu den stärksten Zusammenstößen des Tages zwischen Polizei und Gegendemonstrantinnen, als die Blockade gegen 15:30 Uhr teilweise geräumt wurde. Die Polizei setzte dabei Schlagstöcke ein und verhinderte die Versorgung von verletzten Gegendemonstrantinnen, was nach § 105 SOG-MV unzulässig ist.

Dabei wurden mehrere Personen festgenommen.

Die NPD Demonstration wurde vom Veranstalter um 16:15 Uhr aufgelöst.

Am Bahnhof kam es nach den Protesten zu einer Auseinandersetzung zwischen Neonazis und Gegendemonstrant*innen, woraufhin ein Gegendemonstrant festgenommen wurde.

Alle 8 Gegendemonstrant*innen, die festgenommen wurden, sind schon am selben Abend wieder freigelassen worden.

Workshop | Diversity und Recht | Do. 23.04 | 12-16 Uhr | IZfG, Robert-Blum-Str. 13, R.24

Flyer Diversity und Recht 2015Der Workshop zielt darauf ab, die Teilnehmenden für Diversity im Kontext der Rechtswissenschaft und -praxis zu sensibilisieren.

Dabei geht es einerseits um theoretische Annäherungen und die Frage, was Diversity bedeutet. Dazu werden verschiedene Konzepte (z.B. Vielfalt, Antidiskriminierung, Inklusion) und Dimensionen (z.B. Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung) von Diversity erarbeitet und kontextuell verortet. Gemeinsam diskutieren wir jeweilige Herausforderungen und Potentiale und versuchen, ein für juristische Kontexte fruchtbares Verständnis von Diversity zu entwickeln. Andererseits wird es im Workshop darum gehen, persönliche Verortungen im Hinblick auf Ungleichheiten im Feld von Diversity zu klären, z.B. anhand der Frage, was Diversity mit dem eigenen Leben zu tun hat.

Referentin: Lucy Chebout (HU Berlin)

Anmeldung: Bitte meldet euch bis zum 20. April 2015 mit einer formlo­sen E-Mail unter diversity-und-recht [ ät ] posteo.de an, ihr erhaltet anschließend eine Bestätigung.

Der Workshop „Diversity und Recht“ findetn im Rahmen der Diversity-Tage 2015 an der Universität Greifswald statt.

23.04.2015 | 13-16 Uhr |  Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung (IZfG), Robert-Blum-Str. 13 – R.24

Film "Die Piroge", Donnerstag 4.12., 20.30 Uhr IKuWo

Film- und Diskussionsabend mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen

In packenden Bildern erzählt Moussa Touré die Geschichte einer Reise über das Meer. Ziel der 30 Männer, die sich auf der Piroge zusammengefunden haben, sind die Kanarischen Inseln. Von dort aus hoffen sie, ihre Träume als Musiker oder Fußballer, oder nach materiellem Wohlstand verwirklichen zu können. Die Passagiere kommen aus verschiedenen Regionen des Senegal, manche haben das Meer noch nie gesehen. Nur Kapitän Baye Laye, der das Kommando widerwillig übernommen hat, weiß um die zahlreichen gefahren der Überfahrt. Und so beginnt die gefahrvolle Reise auf der Piroge, die sie vor große Herausforderungen stellen wird.

Der Film gehörte zur offiziellen Auswahl der Sektion "Un certain regard" des Filmfestivals in Cannes. Er erhielt 2012 beim Filmfest München den ARRI-Preis Bester Internationaler Film und den Hauptpreis beim Filmfestival Karthago. Im Februar 2013 wurde er beim Panafrikanischen Filmfestival in Ouagadougou mit dem Bronzenen Yenenga geehrt.

Der AKJ Greifswald lädt zum gemeinsamen Filmschauen und anschließendem darüber reden, diskutieren, nachdenken… ein.

Vorläufiger Bericht zur Räumung der Brinkstraße 16/17

Gestern, am 20.11.2014, fand die Zwangsräumung der Brinkstraße 16/17 statt, die seit 6 Wochen von Hausbesetzer_innen okkupiert wurde. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen (AKJ) Greifswald war mit sieben Demobeobachter_innen vor Ort. Der vorliegende Bericht ist eine erste vorläufige juristische Bewertung ausgewählter Vorkommnisse und wird zeitnah vervollständigt. *Hinderung an der Mahnwachenteilnahme* Wenige Minuten nach Ankunft der Polizei wurden die Zufahrtswege zur Brink- und Bleichstraße gesperrt. Ankommenden Demonstrierende und Demobeobachter_innen wurde der Zugang zur Mahnwache direkt vor dem Haus verweigert. Die polizeiliche Begründung lautete, dass die Teilnahme an der Mahnwache mit hohen Risiken durch die Baumaßnahmen verbunden sei. Die Teilnahme an der Mahnwache war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gefährlich, denn zum besagten Zeitpunkt befanden sich noch Besetzer_innen im Gebäude, sodass gar keine Abrissmaßnahmen getroffen hätten werden konnten. Schließlich konnten auch die 50 bereits an der Mahnwache Teilnehmenden über mehr als 6 Stunden direkt vor dem Haus stehen bleiben. Da die Mahnwache für 100 Menschen angemeldet und so vom Ordnungsamt bestätigt war, ist offensichtlich, dass die Polizei hier noch weitere Demonstrierende hätte durchlassen müssen. Auch der Zugang zu einer Demonstration ist durch das Grundgesetz geschützt. Demzufolge beurteilen wir die Hinderung an der Mahnwachenteilnahme als Verstoß gegen das Versammlungsrecht. *Abrissmaßnahmen* Gegen 15.50 Uhr traf der Bagger vor der Brinkstraße 16/17 ein, der erste Abrissmaßnahmen am Haus vornahm. Dabei schien keine ausreichende Kommunikation zwischen den Abrissbeauftragten und der Polizei stattgefunden zu haben. Polizist_innen befanden sich unmittelbar neben der Schuttabladestelle und liefen Gefahr, von Gegenständen getroffen zu werden. Diese Situation spitze sich zu, als im ersten Stock des Gebäudes Fensterscheiben von innen zerschlagen wurden, und Glasscherben untenstehende Polizist_innen knapp verfehlten. Die darauffolgenden Stopp-Rufe der Polizei stützen den Eindruck einer mangelhaften Kommunikation. Die Fehleinschätzung der Situation und Gefährdung eigener Beamt_innen zeigt, dass der Hinderungsgrund, Demonstrant_innen nicht zur Mahnwache zu lassen, von den Beamt_innen selbst nicht Ernst genommen wurde. Die Verlegung der Mahnwache in Richtung Brinkstraße 18 wirkte unüberlegt und unprofessionell: Demonstrierende wurden eingekesselt und von Polizist_innen auf der anderen Seite blockiert. Auf dem Gehweg befindliche Gegenstände wurden zu Gefahrenquellen für Demonstrierende.

Vortrag von Prof. Joachim Lege

Besitz – Eigentum – Kapital –Vermögen – Macht

Rechtliche und philosophische Überlegungen

Freitag, 24.10.2014, 20 Uhr, HS 4 (Audimax)![EPTage2014_10_24_AKJ_Lege](http://recht-kritisch.de/wp-content/uploads/2014/10/EPTage2014_10_24_AKJ_Lege-212x300.jpg)

Der AKJ Greifswald lädt alle Interessierten ein zu einem Vortrag von Prof. Joachim Lege, der im Rahmen der Entwicklungspolitischen Tage 2014 stattfindet, welche am kommenden Freitag unter dem Motto "Wem gehört die Welt?" beginnen.

Besitz und Eigentum sind juristische Begrife. Als solche aber nicht statisch, sondern geprägt durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Veranstaltung zeigt den Zusammenhang zwischen Eigentum – Besitz – Kapital – Vermögen – Macht aus rechtlicher und philosophischer Sicht auf.

Joachim Lege ist Lehrstuhlinhaber für Öfentli­ches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts­ und Staatsphilosophie an der Universität Greifswald. Im Bereich des Öfentlichen Rechts konzentriert sich die Forschung auf das Staatsrecht mit beson­derem Augenmerk auf Art. 14 GG (Eigentum) in Verbindung mit dem Staatshaftungsrecht, dem Baurecht und dem Umweltrecht.

(Vorläufiges) Semesterprogramm WiSe 2014/2015

07. 10. Markt der Möglichkeiten

16:00-18:00 Uhr (Mensa am Schießwall)

11.10. AKJ-Demobeobachtung bei Protesten gegen den Naziaufmarsch in Stralsund 22.10. Kickern & Kennenlernen AKJ-Ersti-Begrüßung

20:00 Uhr (Klex, Lange Straße 14)

24.10. Vortrag von Prof. Dr. Joachim Lege

Besitz – Eigentum – Kapital – Vermögen - Macht“ - rechtliche und philosophische Überlegungen.

20 Uhr (HS 4, Rubenowstraße 1)

24.10. Basar der Möglichkeiten ab 18 Uhr

Alternative Ersti-Party ab 21 Uhr

(Jugendzentrum Klex, Lange Straße 14)

X.11. Film „die Piroge“ in Kooperation mit „Medizin & Menschenrechte“

(Ankündigung folgt)

N.N. AKJ WE im November 2014

Des Weiteren bieten wir wöchentlich Unterstützung die Flüchtlinge im Asylbewerber*innenheim in Greifswald an.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen trifft sich jeden Mittwoch um 20:30 Uhr im Jugendzentrum Klex, Lange Straße 14

Mobiler Studientag für Legal Gender Studies: "GESCHLECHT MACHT RECHT"

Geschlecht m(M)acht Recht – Kritische Blicke auf Geschlechter-Identitäten, -Körper und -Verhältnisse im Kontext rechtlicher Regulierung Geschlecht Macht Recht (verschoben) 1

Der mobile Studientag wird vom Arbeitskreis kritischer JuristInnen Greifswald organisiert und findet am 20.06.2014 im SR6 der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät (Friedrich-Loeffler-Str. 70) der Uni Greifswald statt. Die Workshops des mobilen Studientages bieten einen Einstieg in die Legal Gender Studies sowie die Möglichkeit zur vertieften Diskussion ausgewählter aktueller Fragen.

Zielgruppe

Studierende und Mitarbeitende der Universität Greifswald.

Leitidee

Trotz verfassungsrechtlicher Gleichstellung von „Frau“ und „Mann“: Im Recht existieren nach wie vor Regelungen, die an das Geschlecht anknüpfen und unsere Vorstellungen von Geschlecht zentral formen. Wo (ge)braucht Recht Geschlecht? Wie reguliert Recht queere Körper und Trans-Identitäten? Ziel ist es, Studierenden und Lehrenden einen Eindruck der Verfasstheit eines nur scheinbar geschlechtsneutralen Rechtssystems zu vermitteln und aus interdisziplinärer Perspektive das Zusammenspiel von Recht, Medizin und Alltagsdiskursen zu erkennen. Die Teilnehmenden lernen eigenständig in rechtlichen Texten Diskriminierung zu erkennen, sie lernen aber auch Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung kennen.

Themen/Inhalte

  1. Die rechtliche Bedeutung des Geschlechts (historisch und aktuell), Einführung in zentralen Forderungen und Kontroversen feministischer Rechtswissenschaft, Verschränkung von Geschlecht mit anderen Kategorien des Antidiskriminierungsrechts

  2. Pathologisierungen durch Recht am Beispiel "Transsexualität"

  3. Intersexualität- das Leben zwischen den Geschlechtern

  4. Notwendigkeit von rechtlichen Anerkennungskämpfen

  5. Recht ohne Geschlecht? Postkategoriale Gedanken zu Geschlechtergerechtigkeit Methoden interaktives, interdisziplinäres Lernen, Vermittlung von Erkenntniswissen und Handlungswissen durch das Dozentinnenteam, Brainstorming, angeleitetes Lesen von (gekürzten) Urteilen in Kleingruppen, Diskussionen in Kleingruppen und im Plenum, kurze Inputs durch Dozentinnen

Lernziele

  • Verständnis des Zusammenwirkens von Recht, Alltagsdiskursen und wissenschaftlichen Diskursen

  • Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Texten, insbesondere Gerichtsentscheidungen

  • Auswirkungen von scheinbar neutralen Rechtsnormen auf Geschlechterverhältnisse (Unterscheidung mittelbare und unmittelbare Diskriminierung)

  • Gender-Kompetenz- Rechtlicher Handlungsbedarf zur Anerkennung von Umgang mit Inter und Trans und sozialpäd. Unterstützungsbedarf

Dozentinnen

  1. Juana Remus, Juristin, Promotion zu genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen, Lehrtätigkeiten zu Legal Gender Studies an den Universitäten Berlin, Hamburg, Göttingen, Marburg, Freiburg.

  2. Doris Liebscher, Juristin, Mitarbeiterin Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierungsbüro Leipzig.

Teilnehmendenzahl

16

Teilnahmegebühr

Studierende sowie Angehörige der Universität Greifswald und Leistungsbeziehende nach SGB II und XII (bei Vorlage eines entsprechenden Beleges) kostenlos , externe Teilnehmende 10 €.

Ablauf des Studientages

10:00 - 11:45

Begrüßung und Einführungsworkshop: Wandel der Geschlechterverhältnisse durch Recht? Eine Einführung in die Legal Gender Studies

11:45-12:15

Pause

12:15-14:00

Workshop I - Die rechtliche Bedeutung des Geschlechts

14:00-15:00

Mittagspause

15:00- 16:45

Workshop II - Inter- und Transgeschlechtlichkeit - Leben zwischen zwei Geschlechtern

16:45-17.00

Kaffeepause

17:00 - 18:30

Was tun gegen Diskriminierung? Diskussion um Antidiskriminierungsrecht, Quoten und Fördermaßnahmen

Anmeldungen*

bitte an: geschlecht-macht-recht@posteo.de

*Würde die Anzahl der Anmeldungen 16. übersteigen, werden die Plätze ausgelost.

Die Teilnahme an den einzelnen Workshops ist auch möglich, bitte schreibt uns an welchen Workshops ihr teilnehmen würdet, damit wir die räumlichen Kapazitäten einschätzen könnten.

Flyer

Der Studientag wird gefördert durch:
StuPa Uni Greifswald 
IZFG Uni Greifswald
Fachschaftsrat Jura
Studentenwerk Greifswald
Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V
Holtfort Stiftung
Gleichstellungsbeauftragte des Landes M-V