Filmvorführung „Blut muss fließen“

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Der Film Blut muss fließen – Undercover unter Nazis basiert auf jahrelanger Recherche des Journalisten Thomas Kuban, der Rechtsrockkonzerte und die rechtsextreme Untergrundszene begleitete und verweist auf deren Hintergründe und politische Relevanz.

Hautnah bekommt das Publikum einen Einblick in die Rechtsrock-Szene und den Hinweis, wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Thema ist. Der Film und die anschließende Auswertung zusammen mit dem Regisseur Peter Ohlendorf geben den Zuschauer_innen die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen und Gedanken zur Thematik zu äußern.

Seit der Veröffentlichung 2012 handelt es sich immer noch um eine höchst aktuelles und relevant gebliebenes Thema, das auch für Mecklenburg-Vorpommern große Bedeutung hat.

Zum politischen Donnerstag am 11. Mai 2017 stellt der Regisseur selbst (in Zusammenarbeit mit uns) seinen Film „Blut muss fließen“ im IKuWo Greifswald vor.

Pressemitteilung: Proteste gegen Nazi-Aufmarsch mit einigen Zwischenfällen

Bericht des AKJ Greifswald über die Proteste gegen den Nazi-Aufmarsch am 8. Mai 2017 in Demmin.

Am Abend des 8. Mai 2017 gingen mehrere hundert Demonstrierende gegen den jährlich stattfindenden Naziaufmarsch auf die Straße. Acht Demobeobachter*innen des AKJ Greifswald dokumentierten, inwieweit das Recht auf Versammlungsfreiheit gewahrt wurde. Ein Stadtspaziergang und verschiedene Mahnwachen waren nur ein Teil der Protestformen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 800 Einsatzkräften vor Ort. Dabei kam es an einigen Stellen zu Zwischenfällen.

Gegen 20.10 Uhr setzte die Polizei in der Schulstraße Pfefferspray ein, als Gegendemonstrant*innen versuchten, auf die Demoroute der Nazis zu gelangen. Zudem wurden an mehreren Orten Personen festgehalten und einer Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Anlass war in der Regel der Vorwurf der Vermummung.

Bildaufnahmen von Demonstrierenden

Als sehr problematisch stuft der AKJ Greifswald den stark verbreiteten Einsatz von Videokameras durch die Polizei ein. Gem. §§ 19a, 12a VersammlG ist deren Einsatz nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zulässig. Zu berücksichtigen ist, dass nach der Rechtsprechung schon für das Richten der Kameras auf die Demonstrierenden eine entsprechende Gefahrenlage verlangt wird. Für die Betroffenen ist nicht ersichtlich, ob Aufnahmen getätigt werden oder nicht. Die Beobachtung friedlicher Demonstrierender schreckt diese von der künftigen Inanspruchnahme ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ab und ist daher rechtfertigungsbedürftig. Eine anlasslose Beobachtung ist rechtswidrig. Der Polizei fehlt es anscheinend an Problembewusstsein für diese – gerichtlich bestätigte – Perspektive.

Beispielhaft dafür, dass keine hinreichende Gefahr vorlag, ist etwa die Überwachung einer Gruppe Demonstrierender in der Baustraße. Diese wurde dort um 20.58 Uhr eingekesselt, nachdem sie sich in der Nähe der Demoroute der Nazis bewegt hatte. Sie nahmen schlicht ihr Demonstrationsrecht wahr, zeigten kein aggressives Verhalten und auch im Übrigen gab es keine Anhaltspunkte für etwaige Straftaten. Vielmehr zeigte sich die Gruppe auch nach Einkesselung kooperativ und wurde schließlich zur Mahnwache der Partei Bündnis 90/Die Grünen an der Holstenstraße geleitet. In solchen Situationen ist das Filmen der Demonstrierenden nicht rechtmäßig. Ähnliche Vorkommnisse ereigneten sich in der Heiliggeiststraße, Holstenstraße und an der Südmauer.

Kaum tragfähig waren oftmals die Begründungen, die die Einsatzkräfte für das Filmen nannten. Immerhin wurde teilweise die Sicherung von Beweismitteln genannt, die aber nur verfolgt wird, wenn eine ausreichende Gefahrenlage besteht. Teilweise wurde aber auch behauptet, dass der Kameraeinsatz zum Schutz der Versammlung selbst erfolge. Die Rechtsgrundlage ermächtigt aber nur zum Filmen von Personen von denen eine Gefahr ausgeht, und nicht, wenn diese gefährdet sind. Ein anderer Polizist behauptete, dass es sich um eine öffentliche Versammlung handele und allein diese zum Filmen ermächtige – eine völlige Ignoranz der Gesetzesgrundlage. Weiterhin wurde relativierend angeführt, dass die rechtlich nicht relevanten Aufnahmen ja im Nachhinein gelöscht würden – was jedoch irrelevant ist, weil die Eingriffsqualität ja gerade durch das Aufnehmen selbst begründet wird. Am ehrlichsten war wohl ein Polizist, der auf die Frage nach dem Grund für das Filmen schlicht antwortete, er wisse es nicht. All dies zeigt, dass die Polizei oftmals unhinterfragt Kameras einsetzte und sich zu wenig Gedanken um rechtliche Anforderungen des Filmens und Auswirkungen auf die Demonstrierenden machte.

Zudem erweisen sich zwei Sonderkonstellationen als rechtlich problematisch. So wurden an verschiedenen Orten BFE-Einheiten mit Helmkameras eingesetzt. Auch deren Einsatz unterliegt den gleichen Anforderungen wie das Filmen mit Handkameras. Die Motivation für ihre Verwendung mag in der Eigensicherung der Einsatzkräfte bestehen, jedoch müssen für eine etwaige Gefährdung der Sicherheit entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Schon beim Aufsetzen des Helms ist die Kamera – je nach Blickrichtung – auf eine Vielzahl von Personen gerichtet. In den von uns beobachteten Situationen war eine hinreichende Gefahrenlage nicht ersichtlich.

Weiterhin betreuten zwei Teams von Polizeimitarbeiterinnen den Twitteraccount und wurden dort auch als Anprechpartnerinnen vor Ort vorgestellt. Sie waren in zivil im Einsatz und nahmen an mehreren Orten das Versammlungsgeschehen mit Handykameras auf. Teilweise wurden dort auch Bilder veröffentlicht. Hierbei handelt es sich ebenfalls um polizeiliche Überwachung einer Versammlung, die dem Versammlungsgesetz unterliegt - unabhängig von der Motivationslage der Polizeibehörde. Hinzu kommt, dass Aufnahmen von Einsatzkräften in zivil als verdeckte Aufnahmen zu werten sind, die nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen zulässig sind. Denn sonst müssten auch friedliche Demonstrierende hinnehmen, jederzeit beobachtet zu werden. Das Veröffentlichen von Bildern des Stadtspaziergangs, der im Vorfeld der Nazidemo stattfand, ist besonders fragwürdig.

Weitere Beobachtungen

Als unzulässige Maßnahme ist auch anzusehen, dass eine Person nicht als Ordner*in der Attac-Mahnwache an der Nordmauer zugelassen wurde, weil – so die Aussage der Polizei – einschlägige Strafverfahren gegen sie vorlägen. Dabei handelte es sich jedoch nur um ein eingestelltes Verfahren. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass bei der Überprüfung von Ordner*innen gerade das Ergebnis von Strafverfahren und die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Besonders absurd wird die Ablehnung dadurch, dass die gleiche Person noch kurz zuvor als leitende Person einer Versammlung am Barlachplatz akzeptiert worden war.

Ebenfalls problematisch war die ED-Behandlung einer Demonstrantin in der Holstenstraße. Wegen des Vorwurfs der Vermummung sollten Aufnahmen mit Halstuch vor dem Gesicht gemacht werden. Sie weigerte sich jedoch, das Tuch aufzuziehen. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, sie muss die entsprechenden Polizeimaßnahmen lediglich dulden. Daraufhin wollte ein Polizist ihre Jacke öffnen, um an das Tuch zu kommen. Dies ist als Durchsuchung einer Person anzusehen, die nach dem SOG M-V nur durch Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt werden darf. Darauf wurde der Polizist auch mehrfach hingewiesen.

Schließlich beobachteten wir, dass der Zugang zu angemeldeten Mahnwachen zwar an vielen Stellen möglich war, er jedoch mancherorts erschwert oder im späteren Verlauf sogar verweigert wurde.

Pressemitteilung 02.05.2017: Massenhafte Freiheitsentziehungen überschatten Proteste gegen NPD-Aufmarsch in Stralsund

 Bericht des AKJ Greifswald über die Proteste gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2017 in Stralsund.

 In Stralsund wurde am 1. Mai 2017 einem NPD-Aufmarsch mit über 200 Neonazis mit vielfältigen Protesten begegnet. Diese wurden von sieben Demobeobachter_innen des AKJ begleitet, die in drei Teams in der Stadt unterwegs waren und dokumentierten, inwieweit die Versammlungsfreiheit gewahrt wurde.1

 Die Geschehnisse am Neuen Markt

 Als besonders gravierend ist die Einkesselung von über 100 Personen im Bereich des Neuen Markts zu werten, die dort über acht Stunden festgehalten wurden. Diese bewegten sich gegen 10:17 Uhr aus der Tribseer Straße kommend auf die Mitte des Platzes zu. Dort war ein Parkverbot gekennzeichnet, das teilweise mit einem Absperrband abgegrenzt war. An dieser Stelle befanden sich ein Wagen der NPD und einige Polizeikräfte. Die Polizei drängte die Demonstrant_innen hinter das Absperrband zu einem Schnellrestaurant, wo die Gruppe schließlich eingekesselt wurde. Gegen 11:46 Uhr erfolgte die Ansage, dass die Gruppe nach einer „Vorkontrolle“ zur angemeldeten Mahnwache gehen dürfe, da der Verdacht auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz bestünde. Uns gegenüber wurde vom Konfliktmanagement der Polizei mitgeteilt, dass es sich dabei um Vermummungen und das Mitsichführen von Regenschirmen als vermeintliche Schutzbewaffnung handele. Gegen 11:50 Uhr bewegte sich aus der eingekesselten Versammlung eine kleinere Gruppe auf die umstellenden Polizeibeamt_innen zu. Dabei kam es zu Rangeleien und es wurde nach übereinstimmenden Berichten von Polizei und Demonstrierenden Pfefferspray eingesetzt. Gegen 12:30 Uhr wurde eines unserer Beobachtungsteams durch das Konfliktmanagement der Polizei in Kenntnis gesetzt, dass geprüft werde, ob es sich um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handele oder eine Ansammlung, auf die das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) anzuwenden sei. Um 12:56 Uhr erfolgt die Durchsage, dass die Gruppe wegen unfriedlichen Verhaltens als Ansammlung eingestuft werde. Es werde ein Platzverweis für die gesamte Stadt Stralsund bis 24 Uhr erteilt. In der Folgezeit wurden die umstellten Personen im Bereich der Poststraße durchsucht, erkennungsdienstlich behandelt und bis ca. 18:30 Uhr am gleichen Ort in Gewahrsam gehalten.

 Rechtliche Würdigung der Polizeimaßnahmen am Neuen Markt

 Diese Maßnahmen erscheinen in mehrfacher Hinsicht als rechtswidrig. Zunächst muss ausdrücklich an den Grundsatz der „Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts“ erinnert werden, der durch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern leider regelmäßig missachtet wird. Danach sind Maßnahmen nach dem SOG (wie Ingewahrsamnahmen, Durchsuchungen, Identitätsfeststellungen etc.) gegen eine Versammlung nur dann rechtmäßig, wenn diese zuvor ausdrücklich aufgelöst wurde – dies ist jedoch zu keinem Zeitpunkt geschehen. Die Gruppe erfüllte schon beim Ankommen am Neuen Markt alle Eigenschaften einer Versammlung, was zumindest durch das Tragen von Transparenten und das Rufen von Sprechchören auch für die Polizei offensichtlich sein musste. Alle von der Polizei genannten Gründe für Maßnahmen gegen die Gruppe sind schon deshalb unzureichend, weil selbst bei der Begehung von Straftaten sich Maßnahmen nur gegen Einzelpersonen richten dürfen, die diese begangen haben sollen, nicht jedoch gegen die gesamte Versammlung. Und auch angeblich unfriedliche Versammlungen genießen zwar nicht den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, das Versammlungsgesetz ist aber dennoch auf sie anzuwenden.

 Zudem erwiesen sich auch die einzeln genannten Gründe für die Polizeimaßnahmen als nicht tragfähig. Dass das Verhalten der Gruppe beim Erreichen des Marktes einen Blockadeversuch dargestellt haben soll – wie es die Polizei in ihrer Pressemitteilung behauptet - ist abwegig. Der Neue Markt wurde knapp drei Stunden vor Beginn der Zwischenkundgebung betreten, weshalb eine angebliche Blockade schon aufgrund des zeitlichen Abstandes fernliegend ist. Noch dazu war nur ein Bereich mit Absperrband gekennzeichnet (das an mobil aufgestellten Parkverbot-Schildern befestigt war), wodurch man durchaus vermuten konnte, wo die Kundgebung stattfinden würde, eine abschließende Festlegung aber – auch aufgrund der Weite des Platzes – nicht ersichtlich war. Desweiteren zeigte die Gruppe kein Verhalten, das auf eine Blockade hingewiesen hätte. So wurde sich insbesondere nicht hingesetzt, weshalb die wenigen Polizeikräfte vor Ort die Gruppe auch in kurzer Zeit hinter die Absperrung drängen konnten. Dies wäre bei einer angestrebten Blockade so nicht möglich gewesen.

 Auch die im Polizeibericht erwähnten festgestellten Vermummungen können als solche schon nicht zu einer Unfriedlichkeit der Versammlung führen, da es sich um rein passives Verhalten handelt, eine Versammlung aber nur bei physisch gewalttätigem Verhalten als unfriedlich anzusehen ist. Regenschirme können als Alltagsgegenstände (wie zahlreiche andere Dinge, ob Zeitung oder Plastiktüte) nicht als Passivbewaffnung eingeordnet werden, sondern nur bei konkretem Einsatz als solcher. Dies war aber bis zur Ankündigung der „Vorkontrolle“ nicht ersichtlich.

 Selbst wenn die oben beschriebene Rangelei – die ca. 1,5 Stunden nach Beginn der Kesselung stattfand – von der Polizei als Straftat gewertet wurde, so rechtfertigt dies allenfalls ein Vorgehen ausschließlich gegen die Personen, die daran teilgenommen haben sollen. Denn daran war nur ein kleiner Teil der Gruppe beteiligt. Die Unfriedlichkeit von Teilen einer Versammlung rechtfertigt aber nur ein Vorgehen gegen diese und nicht gegen die gesamte Versammlung.

 Im Übrigen ist das Erteilen von Aufenthaltsverboten unter diesen Umständen offenkundig rechtswidrig. Schon vor knapp zwei Jahren wurde eine solche Maßnahme vom Polizeipräsidium als rechtswidrig anerkannt, was auch gerichtlich bestätigt wurde. Dass dies allein schon angedroht und anscheinend sogar in Betracht gezogen wurde, spricht entweder für eine Geringschätzung des Rechts oder aber dafür, dass hier mit Nachdruck ein Grund gesucht wurde, um eine nicht erwünschte Gruppe an der Ausübung ihrer Demonstrationsfreiheit zu hindern.

 Insbesondere in Bezug auf die stundenlange Freiheitsentziehung ist zu betonen, dass diese eine gravierende Beeinträchtigung der Grundrechte der Betroffenen darstellte. Hinzu kommen Berichte Betroffener über erst spät ermöglichte Verpflegung und eingeschränkte Zugänglichkeit von Toiletten, die bei langer Dauer der Einkesselung gewährleistet sein müssen. Auch die im Polizeibericht erwähnten verbotenen Gegenstände rechtfertigen nicht, dass eine so große Versammlung über einen derart langen Zeitraum festgehalten wird.

Weitere Vorkommnisse

 Auch einige weitere Maßnahmen sind kritisch zu beurteilen. So wurde die Mahnwache an der Volkshochschule/Friedrich-Engels-Straße beim Vorbeiziehen des Naziaufmarsches um 17:28 Uhr gefilmt, was nur bei einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig ist. Ein hinreichender Anlass war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht ersichtlich.

 Gegen 17:00 Uhr kam es weiterhin auf der Straße An den Bleichen/Ecke Carl-von-Essen-Straße zu einem Blockadeversuch. Zwei Personen saßen auf der Demonstrationsroute, während zwei weitere direkt hinter ihnen standen. Die nach kürzester Zeit eingreifenden BFE-Einheiten missachteten auch hier das oben beschriebene Gebot, Versammlungen vor Zwangsmaßnahmen unmissverständlich aufzulösen, und drängten bzw. entfernten die Personen von der Straße. Immerhin wurde zumindest der letzten Person, die fortbewegt wurde, das beabsichtigte Vorgehen kommuniziert. Der leitende Polizist bewegte zudem den durchführenden Kollegen dazu, seinen Griff aus dem Gesicht der wegzutragenden Person zu nehmen, um damit das Verhältnismäßigkeitsgebot zu berücksichtigen.

 Wie bei vielen anderen Versammlungen fiel in mehreren anderen Situationen auf, dass die Polizei oft körperlich gegen Demonstrierende vorging (umgangssprachlich „Schubsen“ oder im Polizeivokabular „einfache körperliche Gewalt“), ohne zuvor zu kommunizieren, was von ihnen verlangt wird. Dieses Vorgehen ist nicht nur im Hinblick auf die bei Vollstreckungsmaßnahmen erforderliche Androhung problematisch, sondern auch unnötig eskalierend.

1Allgemeine Berichte zu den Geschehnissen können vielen anderen Medien entnommen werden. Die Demobeobachtung beschäftigt sich damit, ob die Grundrechte der Demonstrierenden eingehalten wurden. Zum Selbstverständnis der Demobeobachtungsgruppe siehe http://recht-kritisch.de/index.php/demobeobachtung/.

Cryptoparty am 17. Januar im KLEX

Von Privatsphäre kann Greifswald nicht genug bekommen! Deswegen veranstaltet der AKJ auch 2017 wieder eine Cryptoparty.

Di, 17. Januar 2017 18 Uhr im Jugendzentrum “KLEX” -

Komm vorbei und lerne, wie du deine E-Mails verschlüsseln kannst! Hol dir die Hilfe zur Selbsthilfe: gegen Überwachung – für mehr Datenschutz!

Warum?

Der Schutz der Privatsphäre ist weiterhin bitter nötig. Doch wo willst du anfangen, stehst du alltäglich vor der undurchschaubaren Endgegnerin namens “Überwachung”. In den Nachrichten hörst du immer wieder, dass dich nicht nur staatliche Behörden ausforschen, sondern dass auch private Unternehmen wie Google & Facebook in einer Liga mitspielen wie NSA und BND. Sich nun aber eingeschüchtert zurückzuziehen, kann nicht die Lösung sein. Befreie dich ein Stückchen mehr aus dieser Schnüffelei: Nutze Verschlüsselung!

Wie?

Der AKJ Greifswald veranstaltet eine Cryptoparty im Jugendzentrum “klex”. Diese wird am Dienstag, dem 17. Januar 2017 um 18 Uhr stattfinden. Es wird eine kurze Einführung in die Materie der Verschlüsselung geben. Dann wollen wir auf unseren technischen Geräten dieses Wissen umsetzen und die Verschlüsselung implementieren und testen. Anschließend schauen wir gemeinsam den Film "Citizenfour".

Was?

Cryptopartys sind keine Partys im eigentlichen Sinne, sondern eher Veranstaltungen, auf denen sich Menschen jeglichen Wissenstands in punkto Computersicherheit und Verschlüsselung treffen, um sich (Verschlüsselungs-)Anwendungen zeigen und erklären zu lassen, sie direkt am eigenen Gerät auszuprobieren und sich mit anderen darüber auszutauschen. Hintergrund ist die Idee, dass dort alle etwas lernen können (die Veranstaltung ist ausdrücklich auf Teilnehmende ohne Vorkenntnisse ausgerichtet). Alle können voneinander etwas lernen, und dieses erlernte Wissen kann wiederum an Dritte weitergegeben werden. Denn Wissen macht mündig, und so verhält es sich auch mit dem Wissen um die Verschlüsselung der eigenen persönlichen digitalen Daten.

"Citizenfour"![2017-01-17_cryptopartyNr3_flyer_Rand](http://recht-kritisch.de/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-17_cryptopartyNr3_flyer_Rand.png)

Anschließend sehen wir im Filmclub des KLEX gemeinsam den Film "Citizenfour". Darum geht's:

Im Januar 2013 erhält die Filmemacherin Laura Poitras verschlüsselte Emails von einem Unbekannten, der sich „Citizen Four“ nennt und Beweise für illegale verdeckte Massenüberwachungsprogramme der NSA und anderer Geheimdienste in Aussicht stellt. Im Juni 2013 fliegen Laura Poitras und der Journalist Glenn Greenwald nach Hongkong, um sich mit dem Unbekannten zu treffen. Es ist Edward Snowden. "Citizenfour" ist ein Thriller aus der Wirklichkeit, in dem sich die dramatischen Ereignisse Minute für Minute direkt vor unseren Augen entfalten – die atemberaubend spannende Geschichte über den waghalsigen Schritt eines jungen Whistleblowers, eindringlich, unbequem und von großer politischer Sprengkraft.

An der Cryptoparty können alle kostenlos teilnehmen. Bitte Laptop mitbringen!

Bei Nachfragen und für Infos bitte melden: akj-greifswald [-bei-] systemausfall.org

- Weil es niemanden etwas angeht, dass ich nichts zu verbergen habe. -

Rückblick auf den BAKJ-Kongress

Zum BAKJ-Winterkongress 2016 trafen sich am ersten Dezember-Wochenende rund 60 kritische Jurist_innen aus vielen Regionen Deutschlands und weitere Interessierte in Greifswald. Das von der lokalen AKJ-Gruppe organisierte Wochenende stand unter dem Titel „...vor Gericht – eine kritische Auseinandersetzung mit der Gerichtspraxis“. Ein Rückblick.

Die ersten Gäste aus Nah und Fern erreichten Freitagnachmittag das Internationale Kultur- und Wohnprojekt (IKuWo) in Greifswald und so war langsam zu spüren: Es geht los!

Nach einem alternativen Stadtrundgang startete das Wochenende inhaltlich mit einer Podiumsdiskussion, in der es um Handlungsmöglichkeiten kritischer Jurist*innen in der beruflichen Praxis ging. John Philipp Thurn, Ulrike Müller und Matthias Lehnert stellten ihre jeweilige Perspektive als Sozialrichter, Rechtssoziologin bzw. Rechtsanwalt vor und machten sowohl Chancen als auch Grenzen der jeweiligen Berufe deutlich.

Das Programm wurde am Samstag in drei Workshop-Blöcken fortgesetzt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Rechtsfindung vor (deutschen) Gerichten stattfindet und welche Faktoren Einfluss darauf nehmen. So sollten die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe von Prozessen und die praktischen Konsequenzen der Urteile in kleinen, thematisch fokussierten Workshops untersucht werden. Damit versuchten die Organisator_innen eine Lücke zu schließen: Während im Jura-Studium primär die Gesetzesnormen und ihre fachliche Interpretation behandelt werden, spielt das Geschehen vor Gericht erst im Referendariat eine Rolle. Der Kongress sollte konträr dazu den Studierenden und AKJ_Gästen einen Anreiz bieten, sich auch schon früh mit gerichtlichen Prozessen zu beschäftigen.

Der Workshop-Tag beinhaltete so eine breite Palette an Problematiken, die vor Gericht entstehen – von der Berichterstattung über Beate Zschäpe bis zur Kritik an der staatlichen Begutachtungspraxis oder allgemeiner Rechtsstaatsromantik, von der Anwendung des Strafrechts bei sexualisierter Gewalt über die Aufarbeitung von NS-Verbrechen bis zu Hartz IV-Sanktionen, den Sozialleistungsausschluss von EU-Bürger*innen, Klagen gegen den Verfassungsschutz und Verfahren gegen Fußballfans.

Beim Abschlussplenum am Sonntag berichteten die einzelnen Gruppen schließlich über ihre Aktivitäten, diskutierten mögliche gemeinsame Projekte und besprachen Evergreens wie die Reform der juristischen Ausbildung und die interne Struktur.

Über das gesamte Wochenende erhielt der AKJ Greifswald enorme Unterstützung durch lokale Strukturen. Die Gruppe foodconnection war für die Verpflegung zuständig, alle Gäste konnten an angenehmen Orten schlafen und das Ikuwo war nicht nur Abhäng- und Zeitverbring-Ort, sondern auch Location für die BAKJ-Party am Samstagabend. Für diese große Hilfe ein großes DANKE!

Wir hoffen, dass wir den Teilnehmer_innen ein anregendes Programm bieten konnten und den ein oder anderen Akzent setzen konnten. Das Gemeinschaftsgefühl hat uns alle glücklich werden lassen und so freuen wir uns auf den Sommer-Kongress 2017 in Jena.