PM: Demobericht zu den Protesten gegen AfD-Demonstration am 11. Juni 2018 in Rostock-Lütten Klein

Am Montag, den 11. Juni 2018, protestierten viele hundert Menschen gegen eine AfD-Demonstration im Rostocker Stadtteil Lütten Klein. Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Greifswald dokumentierte mit sechs Beobachter_innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurde.1

Wieder Show of Force mit Wasserwerfern

Wie bereits bei den letzten Gegenprotesten gegen eine Veranstaltung der AfD in Rostock, setzte die Polizei auf den Abschreckungseffekt von Wasserwerfern.2 Die Problematik dieser abschreckenden Wirkung wurde schon in unserem vom Bericht 14. Mai thematisiert. Bei den heutigen Protesten wurde ein Wasserwerfer für eine längere Zeit direkt vor der Kundgebung in der Helsinkier Straße 89 positioniert. Bei Ankunft des Fahrzeuges bestand die Versamlung aus nicht einmal 10 Menschen, die etwa damit beschäftigt waren, Luftballons aufzupusten. In diesem Zusammenhang muss die Wirkung des Auffahrenseines Wasserwerfers betont werden, da Unbeteiligte dadurch von der Teilnahme an einerfriedlichen Versammlung abgeschreckt werden könnten.

Immer noch Probleme mit der Kennzeichnungspflicht

Auch dieses Mal wurde festgestellt, dass die Kennzeichnungspflicht stellenweise nicht eingehalten wurde. An der Warnowallee fielen mehrere Beamt_innen auf, deren geforderte Kennzeichnung durch polizeiliche Einsatzmittel wie Kabelbinder oder Schlagstöcke verdeckt war. So wurden entweder eine oder zwei Ziffern bedeckt oder die gesamte Kennzeichnung war gar nicht erst sichtbar. Problematisch ist dies vor allem, weil hier eine Transparenzpflicht seitens der polizeilichen Einsatzkräfte besteht. Für Betroffene muss es jederzeit möglich sein, Beamt_innen identifizieren zu können. Da dieses Problem bereits Schwerpunkt in letzten Berichten3 und verschiedenen öffentlichen Diskussionen war, ist ein Verdecken aus Versehen unwahrscheinlich.

Erneut anlassloses Filmen

Auch dieses Mal gab es wieder4 Situationen, in denen die Polizei ohne ersichtlichen Grund Kameras auf die Demonstrierenden richtete. Zum Einen schien es um 19.15 Uhr, als die AfD an der Kundgebung Helsinkier Straße (Parkplatz Höhe Nr. 89) vorbeizog, so als ob ein Polizist die Funktion seiner Kamera ausprobierte – andere erklärten ihm augenscheinlich deren Einsatz. Doch schon das Richten der Kamera auf Demonstrierende bedarf – wie bereits mehrfach erwähnt – einer hinreichenden Gefahrenlage. Diese lag zum Anderen auch nicht gegen Ende der AfD-Demo um 19.45 Uhr vor, als anlasslos auf der Warnowallee eine Kamera auf eine Gruppe junger Menschen gerichtet wurde.

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Bild von Endstation Rechts