Demobeobachtung: Bericht zu den Protesten gegen NPD-Demonstration am 01. Mai 2021 in Greifswald

Am Samstag, den 01. Mai 2021, protestierten ca. 1000 Menschen gegen die NPD-Demonstration in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Der Arbeitskreis Kritischer Jurist!innen Greifswald (AKJ) dokumentierte mit fünf Beobachter:innen, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und weitere Vorgaben des Versammlungsrechts gewahrt wurden.

Friedliche Protestaktionen der Gegendemonstrant:innen

Im Verlauf des Tages bildeten sich an einigen Stellen in Greifswald viele friedliche Mahnwachen, Sitzblockaden und Gegenproteste. So auch am Mühlentor um 14.03 Uhr eine Sitzblockade, die sehr friedlich verlief und bis nach 15.00 Uhr andauerte. Zudem schlossen sich immer mehr Demonstrant:innen nach und nach der Mahnwache Europakreuzung an, sodass zeitweilig innerhalb der Bereiche von Europakreuzung und Mühlentor ca. 1000 Menschen friedlich gegen den NPD-Aufmarsch protestierten. Auch an der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Str./Steinstr. bildete sich gegen 15.03 Uhr eine friedliche Sitzblockade. Die Straßen Steinstr., Stephaniestr. in Richtung Goethestr. und Rosa-Luxemburg-Str. wurden dann durch Polizeiketten der Einsatzkräfte dicht gemacht. Um 15.15 Uhr bildete sich zudem eine Sitzblockade in der Fleischerstr., zu der nach und nach immer mehr Menschen kamen, als die NPD auf ihrer Demonstrationsroute in Richtung Bahnhof aufgrund der Protestaktionen in der Rosa-Luxemburg-Str. sowie an der Europakreuzung umkehren musste. Die Sitzblockade wandelte sich mit der Zeit in eine stehende Versammlung.

Zugang zu einzelnen Mahnwachen erschwert

Immer gerne ein Thema: der Zugang zu einzelnen Versammlungen. Sowohl die Anreise als auch der Zugang zu einer Versammlung sind vom Schutzbereich des Art. 8 GG erfasst (Schneider, in: BECKOK Grundgesetz, 46. Edit., Stand: 15.02.2021, Art. 8 Rn. 21). Und obwohl das klar und unbestritten gilt, haben wir auch heute festgestellt, dass die Möglichkeit, zu den einzelnen Mahnwachen zu gelangen, erschwert worden ist.

So auch um 10.10 Uhr durch einen Polizeibeamten, der eine Person aus einer Zweiergruppe zunächst nicht zur Mahnwache an der Bahnhofstr. 42 passieren lassen wollte. Der Beamte fragte, wo die Person genau hin wolle. Die Antwort „zur Mahnwache hier am Bahnhof“ war für den Beamten nicht ausreichend. Er forderte die genaue Namensnennung der Mahnwache. Als Argumentation führte der Polizeibeamte aus, dass sich auf dem Bahnhofsplatz insgesamt drei Mahnwachen befänden und die Einsatzkräfte regulieren müssten, wie viele Menschen vor Ort sind. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens waren die einzelnen Mahnwachen auf je 50 Teilnehmer:innen begrenzt. Nur waren zu diesem Zeitpunkt an der besagten Mahnwache an der Bahnhofstraße allein die Versammlungsleitung, aber bisher keine Demonstrationsteilnehmer:innen anwesend. Dazu kam, dass an den Zugängen zu den anderen Mahnwachen jeweils Gruppen von Polizeibeamt:innen positioniert waren, die für die jeweiligen Mahnwachen besser überblicken konnten, wie viele Teilnehmer:innen dort anwesend waren. Auf das Argument der betroffenen Person, dass der Beamte ihr so den Zugang zur Mahnwache erschwere und das unzulässig sei, ging der Polizeibeamte nicht ernsthaft ein. Nach kurzer Diskussion wurde ihr dann der Zugang gewährt. Anders lief es bei der anderen Person aus der Gruppe: Ihr wurde der Zugang seitens eines anderen Beamten sofort ohne jegliche Diskussion gewährt.

Um 11.15 Uhr wurden mehrere Kleingruppen von Versammlungsteilnehmer:innen und ein Beobachtungsteam an der Ecke Pfarrer-Wachsmann-Str./Bahnhofstr. auf dem Weg zu den Mahnwachen am Bahnhofsplatz gestoppt und auf den Umweg zurück auf die Gützkower Str., dann durch die Unterführung Scharnhorststr. und Osnabrücker Str. verwiesen, um dann schließlich zum Bahnhof zu kommen. Grund dafür war, dass die Polizeikräfte die NPD-Route, die auch entlang der Bahnhofstr. verlaufen sollte, bereits weiträumig abgesperrt hatten, obwohl der Demonstrationszug der Nazis erst 13.00 Uhr am Bahnhof planmäßig beginnen sollte. Insofern ist auch das zu kritisieren, da es keine annähernd zeitliche Überschneidung mit Gegendemonstrant:innen und NPD-Demozug gegeben hätte. Mit diesem Umweg mussten Gegendemonstrant:innen einen Fußweg von 25-30 min zusätzlich zurücklegen (statt ca. 6 min, wenn sie die Bahnhofstr. Passiert hätten).

Um 11.57 Uhr wurde beobachtet, dass einer Gruppe von ca. zehn Personen an der Ecke Stephanistr./Goethestr. der Zugang zur Mahnwache am Internationalen Kultur- und Wohnprojekt (IkuWo) verwehrt wurde. Sie wurden auf einen Umweg über die Steinstr. verwiesen.

Unnötige Eskalation seitens der Polizei

Bildbeschreibung

Uns wurde berichtet und durch Bildaufnahmen belegt, dass um ca. 13.10 drei Personen mit Fahrrädern auf der Bahnhofstr. in der Kurve zum Bahnhofsplatz versuchten eine Sitzblockade zu bilden. Die Polizeibeamt:innen schritten zügig ein, drückten die Personen mithilfe von Polizeigriffen zu Boden und hielten sie fest. Es folgten Durchsuchungen der einzelnen Personen und deren Sachen sowie Platzverweise für die Innenstadt. Kritikwürdig ist das Verhalten der Einsatzkräfte, da sie ohne jegliche Kommunikation mit den Demonstrant:innen in Kontakt traten, sondern direkt Polizeigriffe anwandten. Die Demonstrant:innen selbst verhielten sich ruhig und friedlich, sodass sich die Frage stellt, wieso nicht als milderes Mittel zunächst der Dialog mit der Gruppe durch die Polizei gesucht worden ist.

Kennzeichnungspflicht wie immer vernachlässigt

In fast allen bisherigen Demoberichten war es bereits Thema: Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern müssen seit 2018 im Demonstrationsgeschehen mit individuellen Nummern gut gekennzeichnet sein. Zum wiederholten Mal ist uns auch heute in Greifswald aufgefallen, dass viele Einsatzkräfte diese Regelung gezielt umgingen, indem sie mithilfe von Schlagstöcken, Helmen oder sonstigen Einsatzmitteln die Nummern verdeckten. Die Problematik wurde bereits mehrfach in unseren Berichten und von Medien thematisiert, sodass davon ausgegangen werden kann, dass das Verdecken der Nummern kein Versehen mehr ist.

Enormes Aufgebot an Einsatzmitteln

Die Polizei war mit einem riesigen Aufgebot an Einsatzmitteln vor Ort: Zwei Hubschrauber, drei Wasserwerfer, Hunde und Hamburger Gitter. Ein Wasserwerfer wurde um 13.45 Uhr in der abgesperrten Europakreuzung positioniert. Noch bevor die Anzahl der sich nach und nach vor den Gittern versammelnden Gegendemonstrant:innen ihr Maximum erreichte, wurden die beweglichen Stahlrohre bzw. Düsen um ca. 14.30 Uhr auf den Gegenprotest ausgerichtet. Anhand des eingeschalteten Lichts und des Tropfens einer Düse wurde die Einsatzbereitschaft des Wagens signalisiert. Zuvor verlautbarte die Polizei Vorpommern-Greifswald auf Twitter, sie werde „alles versuchen, den Einsatz des Wasserwerfers zu vermeiden“ . Letztlich ging das in Erfüllung. Jedoch wirkt bereits die Positionierung von Wasserwerfern, die erhebliche Verletzungen herbeiführen können, abschreckend.

Einsatz von Videoüberwachung

Um 15.02 Uhr beobachteten wir, dass auf einem Einsatzwagen eine Kamera positioniert war, die den friedlichen Gegenprotest auf der Europakreuzung abfotografierte bzw. abfilmte. Nach §§ 19a, 12a VersammlG ist der Einsatz von Kameras nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung zulässig. Vor Ort war dafür aber kein Grund ersichtlich, da die Demonstrant:innen sich friedlich verhielten und die Lage sehr entspannt war.

Um 15.40 Uhr konnten wir beobachten, wie ein Polizeibeamter auf der Bahnhofstr. für mindestens 20 Minuten durchgängig eine Videokamera auf den Gegenprotest in der Gützkower Str. richtete. Anhaltspunkte, die einen Kameraeinsatz rechtfertigen würden, waren auch hier nicht ersichtlich. Die Demonstrierenden blieben permanent friedlich und erweckten zu keinem Zeitpunkt den Anschein einer schon für das Ausrichten einer Kamera erforderlichen Gefahrenlage. Die dadurch herbeigeführte abschreckende Wirkung auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist problematisch, da jedenfalls nicht transparent ist, ob tatsächlich Aufnahmen angefertigt werden oder nicht. Die Mehrheit der ca. 20 ebendort anwesenden Beamt:innen trugen - im Gegensatz zu einigen ihrer Kolleg:innen - schwarze Jacken ohne individuelle Kennzeichnungsnummer. Lediglich ihre Herkunft („MV“) war erkennbar.

Polizeibeamt:innen des Konfliktmanagements sowie BFE innerhalb der Versammlung

Im Zeitraum von 16.05 – 16.25 Uhr begaben sich vier Gruppen mit je fünf bis sechs Beamt:innen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) in die Versammlung des Gegenprotests an der später angemeldeten Versammlung am Paepke-Platz sowie der Mahnwache am Kriegsmahnmal. Der Aufenthalt von Polizeikräften innerhalb des Versammlungsgeschehens stellt einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer:innen dar. Denn diese gewährleistet, dass die Willensbildung grundsätzlich staatsfrei erfolgen kann (BVerfGE 69, 315 (346)). Polizeikräfte können dem Geschehen von außen zusehen, eine Anwesenheit in der Versammlung bedeutet dagegen eine Einmischung in deren selbstbestimmten Ablauf. Sie ist für BFE, wie auch für alle anderen Polizeibeamt:innen, bspw. solche in zivil, nur zulässig, wenn dies zur Verfolgung bereits begangener Straftaten erforderlich ist (Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl. 2016, § 18 Rn. 16). Vorliegend unternahmen sie keinerlei Maßnahmen, die den Anschein einer Strafverfolgung erweckten. Es blieb bei der bloßen Anwesenheit und Beobachtung des Geschehens. Eine solch präventive Entsendung stellt eine Verletzung der Versammlungsfreiheit dar und ist daher rechtswidrig.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich innerhalb der Sitzblockade am Mühlentor um 14.05 Uhr: Eine Gruppe der BFE hielt sich kurzzeitig inmitten der Blockade auf und beobachtete das dortige Geschehen um sich herum. Erst nach einigen Minuten traten die Einsatzkräfte aus der Versammlung und positionierten sich am Rand dieser.

Auch mit der Genehmigung einer weiteren Versammlung auf dem Paepke-Platz in unmittelbarer Nähe zu den Mahnwachen am Bahnhofsvorplatz und am Kriegsmahnmal hielten sich fast über den gesamten Beobachtungszeitraum immer wieder Polizeibeamt:innen des Konfliktmanagements in gelben Westen innerhalb der Fläche der Versammlung sowie an den Mahnwachen auf, was als unzulässig zu werten ist.


Bildmaterial mit freundlicher Genehmigung von Ole Kracht.