Briefe zum 1. Mai
Nachdem die Polizei schon am 1. Mai teilweise durch unangemessene Maßnahmen aufgefallen ist, setzte sie diese Woche noch einen drauf und verschickte zahlreiche Briefe an Personen, die an Sitzblockaden in der Hertzstr. teilgenommen haben sollen. Darin werden die Betroffenen darüber informiert, dass ihnen eine Straftat gem. § 21 VersammlG und § 240 StGB zu Last gelegt wird. Sie werden darum gebeten, sich dazu zu äußern.
Daraufhin erhielten der AKJ Greifswald und die Rote Hilfe Greifswald viele Anfragen, wie darauf zu reagieren sei, sodass wir mit folgender Einschätzung vielleicht eine Hilfestellung geben können:
Zunächst einmal: Ruhe bewahren!
Die Polizei teilt lediglich mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet hat. Dies hat noch keinerlei nachteilige Folgen für euch und ist sehr weit entfernt von einer (unrealistischen) Verurteilung durch ein Gericht. Als nächstes leitet die Polizei all ihre „Erkenntnisse“ an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann darüber entscheidet, ob sie das Verfahren – ggf. gegen Auflagen – einstellt (Einstellungen werden auf jeden Fall nicht ins Bundeszentralregister eingetragen!) oder Klage erhebt. Wie lange das dauert, lässt sich nicht genau sagen, aber es vergeht in der Regel doch einige Zeit bis ihr das nächste Mal etwas von öffentlicher Stelle hört. Spätestens wenn diese Entscheidung für euch nachteilig ist, solltet ihr euch um professionelle Hilfe (z.B. über die Rote Hilfe) bemühen.
Doch selbst dann entscheidet das zuständige Gericht erst einmal, ob es das Hauptverfahren überhaupt eröffnet. Und wenn es soweit kommen sollte, können alle Aussagen – am besten in Absprache mit einem Rechtsbeistand – nachgeholt werden. Deshalb:
Es besteht kein Grund, sich irgendwie zur Sache zu äußern!
Auch wenn der erhobene Vorwurf völlig überzogen ist und wütend machen kann, ist eine Widerlegung dieses Vorwurfs zu diesem Zeitpunkt eher verlorene Mühe und kann gefährlich sein. Dass die Polizei in Sitzblockaden, von denen keine Eskalation ausgeht, eine Nötigung sieht, erscheint wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und wird heutzutage vor Gericht keinen Bestand haben. Aber da über die Strafbarkeit Gerichte entscheiden, braucht ihr das nicht irgendwelchen Strafwütigen bei der Polizei zu erläutern. Selbst wenn der Vorwurf falsch ist, kann eine Aussage die Person selbst oder Dritte durch andere Aspekte belasten, und jede Information ist verwertbar. Also:
Auf dem Antwortbogen: Zumindest die Abschnitte II und III leer lassen
Ihr seid rechtlich in keiner Weise verpflichtet, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Auch Aussagen zu euren „persönliche Verhältnissen“ sind unnötig. Die Polizei braucht nicht wissen, ob ihr Auto fahren dürft oder wo euer Ehegatte geboren ist. Und wie gesagt: alles Nötige kann noch später gesagt werden. Wenn ihr euch dazu entscheiden solltet Abschnitt I auszufüllen, dann braucht ihr eure Unterschrift aber nicht – wie von der Polizei gewollt – in das Feld zu den Sachaussagen setzen; denn da stehen nur freiwillige Angaben drin und die können euch ja egal sein.
Wie mit den „Pflichtangaben zur Identitätsfeststellung“ umgehen?
Unter I. werdet ihr aufgefordert, eure Personalien anzugeben und belehrt, dass eine Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit sei. Dazu ist zunächst zu sagen, dass diese Vorschrift rechtlich äußerst umstritten und rechtsstaatlich zweifelhaft ist. Grundsätzlich müssen Beschuldigte zunächst einmal gar keine Aussagen machen, und das gilt insbesondere dann, wenn die Angaben der Polizei bereits bekannt sind (sie haben ja offensichtlich eure Adresse und dürften von vielen Leuten durch Fotografieren des Personalausweises genau wissen, wer sie sind). Was ihnen die evtl. fehlende Angabe zum Beruf für das Ermittlungsverfahren bringen soll, ist nicht ersichtlich. Es wurde schon obergerichtlich festgestellt, dass die Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die erforderlichen Angaben bereits bekannt sind, sodass es gute Gründe gibt gar nicht zu reagieren.
Dennoch wird von einigen Behörden und Gerichten eine Verweigerung der Personalienangabe als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit Bußgeld geahndet. Die Polizei hat sich ja durch die schnelle Versendung der Briefe schon als sehr repressiv gezeigt, sodass ihr euch mit einer kompletten Weigerung der Absendung des Anhörungsbogens zusätzlich (finanziell und zeitlich – nicht, was den Vorwurf angeht) belasten könntet. Um euch das zu ersparen, könnt ihr also den Abschnitt I ausfüllen. Zumindest von der Angabe der Telefonnummer ist allerdings dringend abzuraten, wenn ihr nicht durch lästige Fragen am Telefon genervt werden wollt – denn von einer Weigerung der Telefonnummernangabe steht nichts im Ordnungswidrigkeitengesetz!
Abschließend: Nicht einschüchtern lassen!
Auch wenn die Vorwürfe ziemlich heftig sind, gibt es keinen Grund, vor der Drohkulisse nervös zu werden. Zum einen betrifft das die rechtliche Einordnung der Vorwürfe, zum anderen aber auch das öffentliche Interesse an einer Verfolgung rechtswidriger Handlungen. Nach dem 1. Mai haben sich ja die Stadt und der Innenminister durchaus positiv über den Verlauf des Tages geäußert, und selbst die Polizei hat nicht über vermeintlich „gewalttätige Gegendemonstranten“ gejammert, wie sie das sonst zu tun pflegt (wahrscheinlich weil es am 1. Mai in den eigenen Reihen genug „schwarze Schafe“ gab). Vielleicht gibt es die ein oder andere Person bei der Polizei, für die harte Repression unter allen Umständen wichtig ist, aber das politische Klima sieht momentan anders aus. Je mehr Leute sich mit dem Thema befassen, desto eher wird sich die Ansicht durchsetzen, dass die Aktionen am 1. Mai ziemlich gut oder zumindest nicht so schlimm waren.